Entscheidungshilfe beim Wechsel in eine andere Zahnversicherung
Zahnversicherungen gibt es viele. Die Vielfalt an Tarifen , Beiträgen
und Besonderheiten ist sehr groß. Ständig werden neue Tarife entwickelt
und der bestehende Tarif kann zu teuer oder von den Leistungen mit den aktuellen
Tarifen nicht mehr mithalten. Trotzdem muss ein Wechsel gut überlegt sein,
da einige Faktoren zu beachten sind. Die folgenden Fragen sollen Ihnen helfen,
leichter eine Entschiedung treffen zu können
Ist eine neue Zahnversicherung ohne Probleme zu bekommen?
Zuerst sollten Sie sich im klaren sein das der Abschluss einer neuen Zahnversicherung
nur zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist, wenn nicht gerade eine Zahnbehandlung
läuft oder vorgesehen wird. Fast alle Zahnversicherungen fragen nach
laufenden Behandlungen oder ob welche vorgesehen sind. Deshalb die bestehende
Behandlung und auch die Vorgesehene am besten noch über den alten Anbieter
abwickeln. Die genauen tariflichen Aufnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters
sind zu beachten. So lässt sich eventuell schon im vor hinein ersehen,
ob ein Wechsel sinnvoll wäre. Wir sind Experte auf dem Gebiet der Zahnversicherung.
Stellen Sie hier Ihre Frage, oder schauen Sie nach, ob es schon eine Antwort
gibt.
Welche Vorteile verliere ich beim Wechsel in eine neue Zahnversicherung
?
Sie verlieren in der Regel Ihre Altersrückstellungen. Die sind
bei den meisten Anbietern jedoch nicht sehr hoch. Einige Versicherer bilden
keine Alterrückstellungen. Die Höchstsätze der zu erstattenden
Leistungen pro Jahr sind bei bestehenden älteren Tarifen oft kein Thema
mehr. Beim Abschluss einer Zahnversicherung bei einem neuen Anbieter wachsen
die Höchstsatzbegrenzungen mit den Jahren erst an. Bei den heutigen leistungsfähigen
Tarifen fallen diese nicht so sehr ins Gewicht. Hier ist wie oben Beschrieben
darauf zu achten, dass keine weiteren Behandlungen vorgesehen sind. Die Leistung
des Zahnersatzes aus Unfällen ist bei den meisten Anbietern sowieso ohne
Begrenzungen versichert. Die Wartezeiten für Zahnversicherungen bleiben
davon jedoch unberührt. Diese sind in der Regel 8 Monate. Trotz des neu
zu errechnenden Eintrittsalter löhnt sich ein Wechsel mit besseren Leistungen
in vielen Fällen. Denn eine gute Erstattung ist wohl das wichtigste in
einer Zahnversicherung
Zu wann kann der bestehende Vertrag gekündigt werden?
Die Mindestlaufzeit einer Zahnversicherung beträt in der Regel 2-3
Jahre.
Manche Versicherer haben das Versicherungsjahr als Kalenderjahr, also ist hier
eine Kündigung der Zahnversicherung zum 31.12. des jeweiligen Jahres
möglich, unter Berücksichtigung der dreimonatigen Fristeinhaltung
und Mindestvertragslaufzeit der Zahnversicherung.
Andere Gesellschaften haben die Kündigung zu dem Termin in Ihren Bedingungen
vermerkt, in dessen Monat er begonnen hatte. Beispiel: der Beginn war der 01.08
und somit liegt der Kündigungstermin auch zum ersten 01.08 eines jeweiligen
Jahres immer unter Berücksichtigung der Mindestvertragslaufzeit( Kündigung
muss dem Versicherer bis zum 01.05. zugegangen sein) und der dreimonatigen Fristeinhaltung
zum Kündigungstermin.
Zusammenfassend kann man also erkennen, das ein immer weiter wachsendes Spektrum
an Anbietern und Tarifen in den Zahnversicherungen eine Überprüfung
des bestehenden Versicherungsschutzes unter Berücksichtigung der verschieden
Punkten sinnvoll erscheint.
Wenn Ihr jetziger Tarif folgende Merkmale aufweißt sollten Sie über
einen Wechsel zur einer anderen Zahnversicherung sich Gedanken machen.
- Die bestehende private Zahnversicherung leistet nur dann, wenn Ihrer
gesetzliche Krankenversicherung leistet. Besser ist hier ein Tarif der unabhängig
leistet.
- Ihr bestehender Tarif leistet weniger als 50 %
- Ihr bestehender Tarif leistet nicht für Prophylaxe, Zahnbehandlungen
oder Knochenaufbau
- Kieferorthopädie ist bei Ihrem Kind nicht mitversichert.