Allgemeine Fragen in der Zahnzusatzversicherung |
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Warum brauche ich überhaupt eine Zahnkosten-Zusatzversicherung? |
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Jeder weiß, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen immer weiterkürzen.
2005 wurden gravierende Änderungen vorgenommen. Seit diesem Zeitpunkt wird
für Zahnersatz nur noch ein befundbezogener Festzuschuss übernommen.
Vollkommen unabhängig davon, für welche Art der Versorgung Sie entscheidet.
Zur Auswahl stehen die Regelversorgung, die über die Regelversorgung hinausgehende
gleichartige Versorgung und die von der Regelversorgung abweichende andersartige
Versorgung
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Welcher Personenkreis kann sich privat Krankenzusatzversichern? |
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Jeder der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann sich versichern. |
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Was darf man sich unter Zahnersatz vorstellen? |
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Unter Zahnersatz darf man sich z.B. Brücken, Kronen und Vollprothesen vorstellen.
Die Zahnersatzbehandlungskosten durch den Zahnarzt und zahntechnische Leistung
werden nur anteilig von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. (bei optimal
geführtem Bonusheft max. 65 Prozent). Eine Zahnzusatzversicherung kann hier
einspringen. Vorsorgeuntersuchungen und diverse Zahnbehandlungen wie z.B.: Füllungen
sind keine Zahnersatzleistungen, sondern wird als zahnärztlichen Versorgung
eingestuft. Diese ist durch die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt.
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Leistet eine Zusatzversicherung auch für hochwertigeren Zahnersatz, z.B.: Inlay statt Amalgam? |
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Ja, der Zusatzversicherung genügt es, wenn die gesetzliche Versicherung,
auch wenn es nur für eine normale Füllung ist, vorleistet.
Aber auch in den Zahnzusatzversicherungen gibt es gewaltige Unterschiede, ein
Vergleich ist hier dringend notwendig.
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Wie lange ist man über die Zahnzusatzversicherung mitversichert? |
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Zum Ende des ersten Versicherungsjahres ist die Zahnersatzzusatzversicherung kündbar. Kündigt man nicht, wird sie automatisch verlängert von Jahr zu Jahr. |
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Wo besteht ein Unterschied zwischen einem Ergänzungstarif und einem Zusatztarif? |
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In ambulante-, stationäre- und Zahnzusatztarife ist ein genau definiertes
Spektrum von Leistungen enthalten. In den Ergänzungstarifen sind all diese
Leistungen bereits (zumindest teilweise) enthalten.
Sie enthalten zwar Leistungen aus allen Bereichen, aber in der Regel entspricht
die Höhe der Leistungen nicht der von den Einzeltarifen.
Dafür sind sie oft sehr viel preisgünstiger. Auch hier lohnt sich ein
Vergleich!
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Gelten in den Tarifen Wartezeiten? |
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Normalerweise ja. Die Wartezeit beträgt meistens 3 Monate für Zahnbehandlungen
und 8 Monate für Zahnersatzmaßnahmen und Kieferorthopädie.
Bei manchen Tarifen kann die Wartezeit erlassen werden, wenn der Versicherungsnehmer
sich um ein zahnärztliches Zeugnis kümmert. In diesem Zeugnis wird der
behandlungsfreie Zahnstatus dokumentiert. Das Zeugnis beschafft er auf eigene
Kosten und dies muss innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist (meistens 4
Wochen nach Versicherungsbeginn) geschehen.
Außerdem gibt es so genannte Regelleistungstarife die gleich viel Kosten
wie die GKV erstatten. Diese Tarife haben keine Wartezeiten, allerdings werden
bereits zu Versicherungsbeginn fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
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Können fehlende, noch nicht ersetzte Zähne, mitversichert werden? |
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In einigen Tarifen können auch zu Versicherungsbeginn fehlende, nicht ersetzte
Zähne mitversichert werden. D.h.: Vorhandene Zahnlücken oder durch herausnehmbare
Prothesen ersetzte Zähne sind mitversichert.
Es ist sehr wichtig, dass bei Antragstellung KEINE VERSORGUNG der Zahnlücke
angeraten, beabsichtigt oder medizinisch notwendig ist. Wenn eine Behandlung bereits
angeraten wurde, ist diese bereits vor Versicherungsbeginn bekannte Behandlung
nicht mehr nachträglich versicherbar.
Oftmals entstehen hier viele Missverständnisse. Es kommt sehr oft vor, dass
Patienten meinen dass der Zahnarzt lediglich einen mündlichen Hinweis gibt,
dass in ferner Zukunft einmal etwas kommen könnte. Aber der Zahnarzt lässt,
im Anschluss an das Patientengespräch, eine Eintragung über den anstehenden
Behandlungsbedarf in der Patientenkartei vornehmen.
Wenn Sie fehlende/nicht ersetzte Zähne mitversichern wollen, klären
Sie bitte mit Ihrer Zahnarztpraxis, ob bereits Eintragungen zu med. notwendigem
Behandlungsbedarf / Zahnersatzmaßnahmen in der Kartei vermerkt wurden. Falls
eine Eintragung vorliegt, ist diese Maßnahme vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Anzahl der fehlenden/nicht ersetzten durch Prothesen ersetzten Zähne
darf je nach Versicherer und Tarif die Marke von 3 bzw. 4 Zähnen nicht übersteigen.
Je nach Versicherungsgesellschaft wird dann je nach Anzahl der fehlenden/nicht
ersetzten Zähne ein Zuschlag von z.B. 3,- Euro pro Zahn im Monat verlangt.
Es kann aber auch ein prozentualer Zuschlag von z.B. 10 % des Grundbeitrages pro
Zahn erhoben werden. Wenn keine weitere Einschränkung der eigentlichen Tarifleistung
greift, muss der Zuschlag für den gesamten Zeitraum des Versicherungsverhältnisses
zu zahlen. D.h.: auch wenn die bei Antragstellung fehlenden nicht ersetzten Zähne
ersetzt wurden, muss der Zuschlag gezahlt werden.
Wenn die Versicherungsgesellschaft weitere Einschränkungen der Tarifleistung
vorsieht, wie z.B. eine Regelung, dass die bereits zu Beginn fehlenden/nicht ersetzten
Zähne nur im Rahmen der Regelversorgung ersetzt werden dürfen, dann
kann der Zuschlag auch nach 36 Monaten entfallen, vollkommen unabhängig davon,
ob die Zahnlücken zwischenzeitlich prothetisch versorgt wurden oder nicht.
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Ist es auch möglich, dass ich meine Rechnungen / Belege auch sammle? |
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Selbstverständlich ist es möglich, dass Sie Ihre Rechnungen / Belege
auch gesammelt einreichen. |
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Wie errechnet sich das Eintrittsalter? |
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Das Eintrittsalter ist das Jahr, in dem die Versicherung beginnen soll minus dem
Geburtsjahr. Also z.B.: Sie sind 1980 geboren und wollen eine Zahnzusatzversicherung
im Jahre 2008 abschließen, dann ist das Eintrittsalter in der Versicherung
28 Jahre, egal am welchen Tag Sie im Jahr Geburtstag haben. |
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Wird sich die Versicherung auch an der Zahnspange meines Kindes beteiligen? |
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Die Zahnspange fällt in der Zahnzusatzversicherung unter Kieferorthopädie.
Somit wird an der Zahnspange etwas gezahlt. |
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Wie hoch können die Zahnersatzkosten bei einem Frontzahn sein? |
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einfacher Zahnersatz:
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Gesamtkosten
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Festzuschuss GKV
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Eigenanteil
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Metallbrücke kunstoffverblendet:
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760,00 EUR
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395,70 EUR
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364,30 EUR
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Metallbrücke keramisch verblendet:
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920,00 EUR
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395,70 EUR
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524,30 EUR
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Metallfreie Brücke aus Keramik:
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1060,00 EUR
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395,70 EUR
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664,30 EUR
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höherwertiger Zahnersatz:
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Implantat mit Standartkrone:
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2010,00 EUR
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395,70 EUR
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1614,30 EUR
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Implantat mit Keramikkrone:
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2130,00 EUR
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395,70 EUR
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1734,30 EUR
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Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen: |
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Wann kann man eine Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen erwarten? |
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Bei Zahnersatz leisten die gesetzlichen Krankenkassen immer dann, wenn eine medizinische
Notwendigkeit für diese Behandlung vorliegt. Außerdem muss es sich
um einen Befund handeln, welcher im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen aufgeführt
ist. |
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Was kann man sich unter dem Begriff "Regelleistung" vorstellen? |
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Unter der Regelleistung versteht man „die absolute Grundversorgung“.
So sind z.B. bei Zahnkronen die Kauflächen nicht mit einem zahnfarbenen Material
überzogen und die hinteren Zahnkronen sind komplett ohne Verblendungen, man
sieht nur eine ( NEM ) nicht edelmetallene Legierung oder eine Goldkrone. |
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Was ist der befundbezogener Festzuschuss? |
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Seit Januar 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr prozentual Zuschüsse,
sondern sie zahlen diese als so genannter "befundbezogener Festzuschuss".
Für jeden Leistungsfall haben die Gesetzlichen Krankenkassen einen festen
Zuschuss festgelegt, der im Normalfall 50% der Kosten der Regelversorgung der
Gesetzlichen Krankenkassen beträgt. Auf die Auszahlung dieses Zuschusses
haben die Patienten einen Anspruch, vollkommen unabhängig, ob sie sich für
die gesetzliche Mindestversorgung oder eine hocherwertige Zahnersatzversorgung
(zum Beispiel Keramik- statt Metallkrone) oder gar eine andere Zahnersatzversorgung
entscheiden. |
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Mit was für Festkostenzuschüsse kann ich rechnen? |
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Seit dem 1. Januar 2005 erhält bei einem Befund von den Kassen nur noch einen
festen Zuschuss. Für ein und denselben Befund gibt es stets den gleichen
Betrag. |
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Wie hoch sind die Bonusansprüche, die ich im Bonusheft erreichen kann? |
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Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Zahnersatz-Behandlung
regelmäßig zur Vorsorge gegangen sind, erhöht sich der Festzuschuss
Ihrer Kasse zum Zahnersatz von 50 Prozent auf 60 Prozent der Kosten für die
Regelversorgung.
Waren Sie in den letzten zehn Jahren regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen
beim Zahnarzt (Erwachsene mindestens einmal jährlich, Jugendliche mindestens
zweimal jährlich), erhöht sich der Zuschuss sogar auf 65 Prozent der
Kosten der Regelversorgung.
Bei Ihrem Zahnarzt erhalten Sie ein Bonusheft, in dem alle Vorsorgeuntersuchungen
eingetragen werden.
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Fragen zur Erstattung nach einer Behandlung |
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Wie erhalte ich mein Geld nach der Beendigung einer Behandlung? |
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Nach Beendigung einer Behandlung bekommt man eine Rechnung vom Zahnarzt. In dieser
ist der Zuschuss der Krankenkasse vermerkt ist. Diese Rechnung wird dann an die
Leistungsabteilung der Zahnzusatzversicherung geschickt. Jetzt muss man nur noch
warten bis das Geld auf das Konto überwiesen wurde. Wenn das Geld angekommen
ist, müssen Sie es selbst an den Arzt überweisen.
Die meisten Krankenversicherungen leisten bereits innerhalb weniger Werktage.
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Bis zu was für einen Satz der Gebührenordnung wird erstattet? |
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Es wird maximal der 3,5-fache Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte
erstattet.
Aber es gibt innerhalb der Zahnzusatzversicherungen große Unterschiede,
ein Vergleich ist daher sehr empfehlenswert!
Im Rahmen einer chirurgischen Maßnahme (z.B. Implantat) kann ein Mund- und
Kieferchirurg auch nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
abrechnen.
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Gibt es eine Summenbegrenzung in den ersten Jahren? |
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Damit man Leistungen von der Versicherung erwarten kann, muss man erstmal eine
bestimmte Zeit bei der Gesellschaft versichert sein. Die Versicherungsgesellschaften
wollen sichergehen, dass sich nicht jemand nur kurzfristig versichert, die Zähne
aufwendig sanieren lässt und wenn die Sanierung beendet ist und eine Leistung
geflossen ist, sofort wieder kündigt. Auch für die Versichertengemeinschaft
ist es wichtig, sich vor solcher Ausplünderung zu schützen, da die Beiträge
sich sonst ins unermessliche steigern würden
Es ist natürlich dennoch von Vorteil, wenn ein Tarif keine Summenbegrenzung
vorsieht. Das findet man aber nur bei sehr wenigen Top-Tarifen. Allerdings sind
hier auch die Antragsfragen etwas genauer.
Fast alle Top Tarife sehen in den ersten Jahren Summenbegrenzungen vor. Je nach
Versicherer werden diese auf 2 bis 7 Jahre gestaffelt.
Bei Unfällen haben diese Begrenzungen allerdings keine Bedeutung. Es muss
jedoch nachgewiesen werden, dass es sich um einen Unfall handelt.
Man sollte allerdings beachten, dass ein Tarif nicht besser sein muss, wenn auf
eine Summenbegrenzung verzichtet wird, dafür aber z.B. alle Zähne die
bereits bei Versicherungsbeginn fehlten und noch nicht ersetzt waren, von einer
Leistung ausgeschlossen werden.
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Fragen zur Beitragsanpassung |
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Kann der Versicherer der Zusatzversicherung Beitragsanpassungen vornehmen? |
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Der Versicherer kann eine Beitragsanpassung nicht komplett ausschließen,
sonst hätte er nie die Möglichkeit, die Versicherungsprämien an
die tatsächlichen Kosten anzupassen. Durch neue Behandlungsmethoden, steigende
Arzttarife und Inflation, werden die Kosten nicht gleich bleibend sein. Jedoch
besteht bei jeder Beitragsanpassung die Möglichkeit den Vertrag sofort zu
kündigen. |
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Können Beiträge auch nachträglich (z.B. auf Grund einer neuen Krankheit) erhöht werden? |
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Wenn erhebliche Krankheiten vor dem Abschluss des Vertrages bekannt sind, werden
in der Regel entsprechenden Risikozuschlag gefordert. Treten solche Krankheiten
nach Annahme oder Polisierung auf, muss die Versicherungsgesellschaft das Risiko
tragen. Eine nachträgliche Erhebung des Risikozuschlages oder eine Vertragskündigung
ist nur dann wirksam, wenn die Gesundheitsfragen im Antragsformular nicht wahrheitsgemäß
beantwortet wurden. |
Was für Zahnleistungen sind überhaupt versicherbar? |
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Zahnbehandlung |
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Zur Zahnbehandlung wird professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Parodontalbehandlungen,
Schleimhauttransplantationen, Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen, Inlays
und Funktionsdiagnostik gezählt. Aber die Versicherer können in den
einzelnen Tarifen festlegen, ob und für welche Leistungen Erstattungen vorgesehen
sind. |
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Zahnersatz |
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Unter Zahnersatz versteht man sämtliche Maßnahmen, welche zu der vollständigen
Wiederherstellung eines lückenhaften Gebisses dienen. Die Ursachen für
fehlende Zähne sind vielfältig, meist mussten sie wegen starker Karies
der Zahnfleischerkrankungen gezogen werden. Aber auch nach Unfällen oder
bei fehlender Zahnentwicklung kann ein Zahnersatz nötig werden.
Zu den prothetischen Möglichkeiten des Zahnersatzes gehören:
• Kronen
• Teilkronen
• Brücken
• Teilprothesen
• Totalprothesen
• weitere prothetische Behandlungsmaßnahmen
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Kieferorthopädie (KFO) |
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Erkennung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. |
Liste der Abkürzungen |
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BEMA |
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Ist eine Abkürzung für den Bewertungsmaßstab für kassenzahnärztliche
Leistungen, welche die Abrechnungsgrundlage zwischen Zahnärzten und Krankenkassen
bildet. Die nicht kassenärztlichen Leistungen werden entsprechend der GOZ
abgerechnet. |
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GOZ |
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Die Gebührenordung für Zahnärzte ist die amtliche Grundlage für
nicht kassenärztliche Leistungen. Kassenärztliche Leistungen werden
nach BEMA abgerechnet. |
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GKV |
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Gesetzliche Krankenversicherung |
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Inlay |
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Ein Inlay ist eine Einlagefüllung zur Behandlung von Kariesfolgen. Das laborgefertigte
Inlay kann aus verschiedenen Materialien, wie Gold oder Keramik hergestellt werden.
Es wird in der Regel im Seitenzahnbereich angewendet und ersetzt Teile der Kaufläche,
jedoch nicht die Höcker des Zahnes. |
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Heil- und Kostenplan (HKP) |
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Der HKP wird vom Zahnarzt für neuen Zahnersatz angefertigt. In diesem Plan
ist der Befund und alle zur @eilung anfallenden Kosten aqfgelistet. Mit diesem
Plan kann eina Genehmigung duchrch Ihre gasetzliche Krankenkasse erfolgen. Nur
mit einem genehmigten Plan besteht ein Anspruch. Auch empfiehlt es sich den HKP
bei der privaten Versicherung vorher einzureichen und genehmigen zu lassen. |
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PKV |
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Private Krankenversicherung |
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Implantate |
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Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kiefer gesetzt werden
Auf das integrierte Implantat wird dann der Zahn oder ein Konstruktionselement
für herausnehmbaren Zahnersatz aufgebaut. |
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Karies |
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Karies ist eine der häufigsten Infektionskrankheiten. Man sagt sogar, dass
fast jeder Mensch in seinem Leben einmal davon betroffen ist.
Die Krankheit wird durch Bakterien ausgelöst, welche sich auf den Zähnen
ansiedeln und durch ihre sauren Stoffwechselprodukte den Zahnschmelz schädigen.
Zu Beginn sind lediglich helle oder bräunliche Stellen als Karieszeichen
sichtbar, später dunkle bis schwarze Flecken – Zahndefekte, die bereits
schmerzhaft sein können. Schreitet der Zahnarzt frühzeitig ein, kann
man die Vorschreitung des Vorgangs noch stoppen. Sind allerdings bereits tiefere
Zahndefekte vorhanden, hilft nur noch das Entfernen der kariösen Stellen
mit dem Bohrer.
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KFO |
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Die Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin und beschäftigt
sich mit der Erkennung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen |
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Zahnbehandlung |
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Zur Zahnbehandlung wird professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Parodontalbehandlungen, Schleimhauttransplantationen, Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen, Inlays und Funktionsdiagnostik gezählt. Aber die Versicherer können in den einzelnen Tarifen festlegen, ob und für welche Leistungen Erstattungen vorgesehen sind. |
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Zahnersatz |
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Unter Zahnersatz versteht man sämtliche Maßnahmen, welche zu der vollständigen
Wiederherstellung eines lückenhaften Gebisses dienen. Die Ursachen für
fehlende Zähne sind vielfältig, meist mussten sie wegen starker Karies
der Zahnfleischerkrankungen gezogen werden. Aber auch nach Unfällen oder
bei fehlender Zahnentwicklung kann ein Zahnersatz nötig werden.
Zu den prothetischen Möglichkeiten des Zahnersatzes gehören:
• Kronen
• Teilkronen
• Brücken
• Teilprothesen
• Totalprothesen
weitere prothetische Behandlungsmaßnahmen
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