Günstiger Einstieg mit einem Optionstarif in die Private Krankenversicherung
Die Privaten Krankenversicherungen arbeiten mit so genannten Optionstarifen.
Besonders häufig findet man diese bei den Krankenhauszusatztarifen.
Wozu braucht man Optionstarife?
Optionstarife dienen dazu, zukünftige Kunden für die Private Krankenversicherung
bereits heute mit den notwendigen Vorraussetzungen zu versorgen. Dies sind
in erster Linie die Gesundheitsfragen des Antrages. D. h. der Versicherte
schließt für, im Regelfall wenig Geld, einen Optionstarif ab und
durchläuft die Gesundheitsprüfung über den Antrag wie bei einer
Krankenvollversicherung. Der Vorteil für die Krankenversicherung ist,
der Kunde wird dadurch an die Versicherungsgesellschaft „gebunden“.
Wird der Versicherte freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Selbstständigkeit oder Verdienst über der Versichertenpflichtgrenze),
kann er ohne neue Gesundheitsprüfung in die Private Krankenversicherung
wechseln.
Welche Leistungen beinhalten Optionstarife noch?
Wie bereits oben erwähnt, ist neben dem eigentlichen Optionstarif (Wechsel
in die Vollkrankenversicherung), auch die Krankenhauszusatzleistung mitversichert,
d.h. der Versicherte ist im Krankenhaus Privatpatient mit 1- oder 2-Bettzimmer
und Chefarzt.
Allerdings sind die Laufzeiten begrenzt, je nach Versicherungsgesellschaft
recht unterschiedlich, so z. B. die Signal Iduna, die eine maximale Laufzeit
von 60 Monaten anbietet oder die HanseMerkur bis zum Endalter 35 Jahre.
Aufgrund der begrenzten Laufzeit werden bei den Optionstarifen von den Versicherungsgesellschaften
keine Altersrückstellungen gebildet, was dazu führt, dass diese
Tarife trotz der Krankenhauszusatzleistungen sehr niedrige Beiträge aufweisen.
Was passiert, wenn die Laufzeit des Optionstarifes abläuft?
Der Versicherte ist nicht verpflichtet, bei Ablauf in die Vollkrankenversicherung
zu wechseln. Reagiert der Versicherte beim Ablauf des Optionstarifes, d.h.
er nimmt die Option nicht an, wird der Vertrag automatisch beendet, ohne weitere
Verpflichtung des Versicherten.
Öfters passiert es, dass der Versicherte gar nicht Freiwilliges Mitglied
in der GKV ist und somit nicht wechseln kann.
Der Versicherte kann dann in den normalen Krankenhauszusatztarif wechseln,
ohne neue Gesundheitsfragen, dabei gilt dann für die Beitragshöhe
das aktuelle Eintrittsalter mit den entsprechenden Altersrückstellungen,
d.h. der Beitrag wird deutlich höher.
Tipp
Die Umwandlungsmöglichkeit des Optionstarifes in den „normalen“
Tarif der Krankenhauszusatzversicherung, wie oben erwähnt, bedeutet,
dass man sich, z. B. in den ersten Berufsjahren, günstig in der Krankenhauszusatzversicherung
absichert und dann, wenn mehr Geld zur Verfügung steht, der Übergang
vollzogen werden kann.