Wechsel der Krankenversicherung |
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Kann jeder in die private Krankenversicherung wechseln? |
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Für Arbeitnehmer gilt eine festgesetzte Versicherungspflichtgrenze.
Wer als Angestellter oder Arbeitnehmer in die Private Krankenversicherung wechseln
möchte, muss über der „Beitragsbemessungsgrenze“ verdienen.
Er kann sich dann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Krankenversicherung oder die Private Krankenversicherung aussuchen. Außerdem
kann sich jeder Freiberufliche oder selbständig Tätige ohne diese Grenze
in der Private Krankenversicherung versichern. Auch Beamte können jederzeit
in die Private Krankenversicherung wechseln. Außerdem gibt es für sie
und Ärzte besondere Tarife.
Die Beitragsbemessungsgrenze im 2008: 48.150 Euro:
* Versicherungspflichtgrenze jährlich: 48.150 Euro bzw.
* Versicherungspflichtgrenze monatlich bei 12 Gehältern: 4012,50 Euro
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Was für Leistungen bietet mir die private Krankenversicherung? |
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Je nach Wunsch bietet die private Krankenversicherung wesentlich umfangreichere
Leistungen, als die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Leistungen werden individuell
auf die Personen abgestimmt. Es besteht die Möglichkeit, aus einem großen
und vielseitigen Leistungskatalog auszuwählen. Der privat Krankenversicherte
kann also selbst entscheiden, welche Risiken versichert sein sollen und welche
Behandlungsformen gewünscht sind.
Wer einen geringen Leistungsumfang wählt und z.B.: nur die Grundversorgung
abgedeckt haben möchte, spart natürlich monatlich Prämie. Wer dagegen
bereit ist mehr Beitrag zu zahlen hat auch bessere Leistungen.
So gibt es für jeden ein für sich passendes Angebot. Die meisten privaten
Krankenversicherungen decken folgende Leistungen ab:
* Keine Beschränkung auf den bei den gesetzlichen Krankenkassen vorgegebenen
Leistungskatalog
* Freie Krankenhauswahl inklusive Chefarztbehandlung und Unterbringung in Ein-
oder Zweibettzimmern
* Volle Erstattung der Medikamenten und Heilmitteln, wie zum Beispiel für
Massagen
* Erstattung der Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker
* Partiell: Erstattung der Kosten von Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden
* Bessere Leistungen bei Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen als in der
gesetzlichen Krankenkasse
* Bessere Leistungen bei Zahnersatzmaßnahmen ohne Beschränkung auf
einfache Materialien
* Versicherungsschutz auch im Ausland
* Freie Arztwahl zwischen den niedergelassenen Ärzten
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Wie kurzfristig kann die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung |
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Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Status der gesetzlichen Krankenversicherung.
Privat Krankenversicherte Mitglieder können den vertrag innerhalb von zwei
vollen Kalendermonaten oder beim erstmaligen Statuswechsel kündigen. Angestellte,
die erstmals die Voraussetzungen erfüllen (z.B.: durch Erreichens der Beitragsbemessungsgrenze
auf Grund einer Gehaltserhöhung), können sich nach drei vollen aufeinander
folgenden Kalenderjahren privat versichern. |
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Wann lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung? |
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Ein Wechsel lohnt sich aufgrund der lebenslang garantierten und besseren Leistungen
immer. Zudem bietet sich der Wechsel für jeden an, der Wert auf Zusatzleistungen
legt, welche nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Außerdem
ist innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen der monatliche Beitrag ein festgelegter
prozentualer Anteil des Gehalts. Je mehr man verdient, desto mehr Beitrag zahlt
man. Innerhalb der privaten Krankenkassen richtet sich der Beitrag nach den folgenden
Voraussetzungen: Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und ggf. Vorerkrankungen
und nach dem gewünschten Leistungsumfang. Ein Selbständiger mit monatlichen
Einkommen in Höhe von 3.600 Euro zahlt innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
bei einem Beitragssatz von 12,8 Prozent knappe 500 Euro im Monat. |
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Was für konkrete Vorteile bietet mir eine private Krankenversicherung? |
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Privatpatienten genießen eine bevorzugte Behandlung bei den Ärzten.
Je nach Tarif können folgende Leistungen ausgewählt werden z.B.: Unterbringung
in einem Einbett-/Zweibettzimmer und/oder Chefarztbehandlung.
Medikamente, auch die alternative, werden zu 100 Prozent von den privaten Krankenkassen
bezahlt. Zudem bietet die private Krankenversicherung Leistungserweiterungen,
welche nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Durch die
Auswahl aus einem individuellen Leistungskatalog kann Geld gespart werden und
gleichzeitig können die Leistungen an die eigene Lage angepasst werden. Einige
Versicherungen zahlen Ihren Versicherten nach Ablauf eines Jahres eine Art Beitragsrückerstattung
aus, wenn die Inanspruchnahme der gewählten Leistungsart(en) nicht oder nur
in geringem Umfang erfolgte. Der größte Vorteil ist natürlich
die Beitragsersparnis. Ein 30-jähriger Mann zahlt zum Beispiel in einem einfachen
Privaten Krankenversicherungs-Tarif nur ca. 100-150 Euro im Monat.
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Zwischen was für Leistungen kann ich mich bei der privaten Krankenversicherung |
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Man kann aus einer großen Anzahl an Leistungen wählen, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht enthalten sind. Wie vorhin schon mal angesprochen z.B.:
Einbett-/Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chef- oder Oberarztbehandlung, Tagegeld
bei Aufenthalt im Krankenhaus, welches den Verdienstausfall deckt. Der Leistungskatalog
unterscheidet sich je nach Anbieter und ist deshalb mit jedem Anbieter abzustimmen. |
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Ist die Familie automatisch in der privaten Krankenversicherung mitversichert? |
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Nein, da die private Krankenversicherung für jede Person einen separaten
Beitrag berechnet. Für Familien ist das oft eine Rechnerei, welche von den
jeweiligen Leistungen/Preise der privaten Krankenkasse abhängt.
Es gilt: Die Beiträge für Kinder sind relativ günstig für
eine gute Leistung. Kinder sind außerdem, beitragsfrei in der Pflegeversicherung
mitversichert
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Ist der Rücktritt in die gesetzliche Krankenversicherung möglich? |
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Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist maximal bis zum 55.
Lebensjahr möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen vermeiden, dass
man in jungen Jahren von den günstigen Beiträgen privater Krankenversicherer
profitiert und wenn die Beiträge im Alter ansteigen, wieder in die gesetzliche
Krankenversicherung zurückwechselt.
Auch bei Arbeitslosigkeit oder falls man weniger Geld verdienen würde,
wie die Beitragsbemessungsgrenze vorschreibt, ist man wieder gesetzlich pflichtig.
Falls man wieder gesetzlich pflichtig wird, darf man sich die Krankenkasse aber
aussuchen denn auch hier gibt es Beitragsunterschiede.
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Profitieren auch Studenten von einem Wechsel zur PKV? |
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Studenten, die zur PKV wechseln möchten, können spezielle Tarife nutzen,
welche von den Privaten Krankenversicherer angeboten werden, welche deutlich günstiger
sind, als die Standardtarife.
Sie dürfen sich zum Beginn des Studiums entscheiden, ob sie sich privat oder
gesetzlich versichern möchten. Diese Entscheidung gilt dann fürs komplette
Studium. Ein Wechsel ist somit ausgeschlossen.
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Sind Versicherte auf den Standardtarif der PKV beschränkt? |
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Der Standardtarif ist nicht die einzige wählbare Option, welche die PKV anbietet.
Der Standarttarif ist jedoch besonders vorteilhaft in Hinsicht auf eine Beitragsreduzierung
im Alter. Darüber hinaus bieten die PKV-Versicherer im Wettbewerb, ihren
Kunden maßgeschneiderte Angebote mit Einsparungsmöglichkeiten, welche
von Tarifwechselmöglichkeiten und Leistungsreduzierungen bis hin zu einer
erhöhten Selbstbeteiligung reichen. |
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Wo ist überall eine Selbstbeteiligung in der PKV zu finden? |
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Zu diesem Thema stehen dem Privat Versicherten mehrere Tarife zur Auswahl.
* Die Selbstbeteiligung betrifft die zahnärztlichen Leistungen.
* Die Selbstbeteiligung ist beschränkt sich nicht nur auf die Zahnärztlichen
Leistungen, sondern auch auf die
anfallenden Ambulanzkosten.
* Die Selbstbeteiligung deckt den ambulanten, stationären und zahnärztlichen
Bereich ab.
* Es fällt keine Selbstbeteiligung an.
* Die Spannbreite des möglichen Eigenanteils beträgt zwischen 200 bis
5.000 Euro.
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Was muss beim Wechsel in eine Private Krankenkasse beachtet werden? |
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Die Fragen, die im Antrag abgefragt werden, müssen unbedingt wahrheitsgemäß
beantwortet werden, da jeder Antragssteller beim Beantworten der Antragsfragen
der so genannten „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ unterliegt. Die
bewusste Leugnung (z.B.: von bestehenden Krankheiten) oder gezielte Falschangaben
berechtigen die Versicherungsgesellschaft zur Nichtzahlung von Leistungen oder
sogar zur rückwirkenden Aufhebung des Vertrags.
Ist man sich unsicher bezüglich des aktuellen Gesundheitszustandes, sollte
man am Besten vorsorglich seinen zuständigen Arzt konsultieren. Das PKV-Unternehmen
wird sich bei einem komplexen Krankheitsfall normalerweise unmittelbar mit dem
zuständigen Arzt in Verbindung setzen.
Die alte Versicherung sollte man dabei nicht übereilt kündigen, denn
erst wenn die Policen des Versicherungsunternehmens vorliegen, ist der Versicherungsschutz
mit Sicherheit gewährleistet.
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Beiträge und Kosten |
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Die Kosten werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Wird das bei der privaten Krankenversicherung auch so geregelt? |
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Nein. Kosten für einen Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt sind zunächst selber zu begleichen. Diese werden aber natürlich von der Versicherungsgesellschaft erstattet. Das bringt den Vorteil, dass der Versicherte selbst Vertragspartner des Arztes ist und somit eine doppelte Überprüfung der erbrachten Leistung durch den Versicherten und der Krankenkasse stattfindet. Es können also nur die Leistungen abgerechnet werden, die auch wirklich durchgeführt wurden. |
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Steigt der Beitrag in der PKV, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, proportional wenn das Einkommen steigt? |
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Nein. Nur in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach
dem Einkommen, in der PKV richtet sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter und
dem Gesundheitszustand des Versicherten. Beitragserhöhungen aufgrund eines
gestiegenen Einkommens sind also nicht möglich. |
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Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung der PKV? |
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Die Beitragsrückerstattung belohnt die Versicherten, die im Vorjahr keine
Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen haben. Die Rückzahlung erfolgt
entweder per Überweisung eines festgelegten Betrags, durch Einmalbeträge
zur Beitragssenkung oder in Form eines Bonussystems. Es gelten die Konditionen
der jeweiligen privaten Krankenkasse. |
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Was für Kosten kommen im Basistarif auf den Privatversicherten zu? |
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Die Prämie im Basistarif ist wie vorhin schon mal angesprochen je nach Alter,
Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten unterschiedlich hoch. Der Basistarif
darf den Höchstbeitrag für Einzelpersonen in der gesetzlichen Krankenversicherung
nicht überschreiten. Die genauen Konditionen sind bei der jeweiligen privaten
Krankenkasse zu erfragen. |
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Wie gut und groß ist der Umfang des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung? |
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Dies hängt allein von den eigens ausgesuchten Leistungen ab und wird vom
Versicherten selbst bestimmt. Es ist möglich, durch den Basistarif in der
PKV die üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abzudecken.
Natürlich ist es auch möglich, bessere und/oder andere Leistungen als
in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, sofern diese mit eingeschlossen
werden. Hierzu gehören z.B.: Chefarztbehandlung, Ein-/Zweibettzimmer sowie
Krankenhaustagegeld. |
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Werden die Beiträge in der PKV auch vom Arbeitgeber bezuschusst? |
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Ja. Der Arbeitgeber zahlt auch zur privaten Krankenversicherung die Hälfte
der Beiträge und zwar bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die maximalen Zuschüsse betragen zurzeit 30,60 Euro für die Pflege-
und 250,20 Euro für die Krankenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt also maximal
262,90 Euro dazu. |
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Wonach richten sich die Beiträge? |
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Die Beiträge richten sich nach:
* Den gewünschten Leistungen (diese stellt jeder Versicherte selbst zusammen)
* Dem Eintrittsalter (Alter bei Vertragsbeginn)
* Dem Geschlecht (Frauen zahlen höhere Beiträge als Männer)
* Dem aktuellen Gesundheitszustand
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen spielt die Höhe des Einkommens
keinerlei Rolle. Ein Vergleich zur Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen
gibt es nicht.
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Wie entwickeln sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung im späteren |
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Der durch das Alter bedingte erhöhte Bedarf an Leistungen, medizinische Neuerungen
und ein Kostenanstieg im Gesundheitswesen, bedingen bei beiden Krankenversicherungen
höhere Ausgaben bei älteren Versicherungsnehmern. In den privaten Krankenversicherungen
wird ein starker Kostenanstieg über ein Drei-Säulenmodell unterbunden:
* Nutzung von angesparten Alterungsrückstellungen
* Zukunftsvorsorge durch Zinserträge aus der Alterungsrückstellung
* Gesetzlicher Zuschlag von zehn Prozent auf die Tarifprämie
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Von was hängt die Beitragshöhe für die private Pflegeversicherung |
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Allein das Alter des Antragstellers, unabhängig vom Geschlecht, spielt für
die Höhe der Beiträge eine Rolle. Dabei gelten in jedem privaten Krankenversicherungsunternehmen
Standarte in welchen die altersbedingten Beiträge geregelt sind. |
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Werden auch spezielle Tarife für Neueinsteiger angeboten? |
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Selbstständige in jungen Jahren profitieren von den günstigen Einsteiger-,
bzw. Basistarifen. Dabei sind die Leistungen der PKV, trotz der geringeren Kosten,
GKV kaum schlechter und die Beiträge werden sogar noch durch spezielle Angebote
wie die „Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit“ attraktiver.
Versicherte Personen, welche sich keine Rechnungen über das Versicherungsunternehmen
erstatten lassen, erhalten dann ihre Beiträge zurück.
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Gesundheit und ärztliche Vorsorge |
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Ist es auch möglich in eine private Krankenversicherung einzutreten, trotz |
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Bei schweren chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen, die ständig und
kostenintensive behandelt werden, kann es zu einer Ablehnung oder erheblichen
Zuschlägen kommen. Es ist auf jeden Fall ratsam mit der Krankenkasse darüber
zu sprechen, da zu diesem Thema keine pauschale Aussage getroffen werden kann.
Auch haben die privaten Krankenversicherer, genau wie die gesetzlichen Krankenkassen,
individuelle Beitragssätze und Risikozuschläge. Es ist vorteilhaft sich
mehrere Angebote einzuholen oder durch einen Versicherungsmakler einholen zu lassen. |
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Werden mir alle Arzneimittel von den privaten Krankenkassen bezahlt? |
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Je nach Tarif wird entweder alles bezahlt (Top-Tarif) oder nur teils. Bei Top-Tarifen
werden alle Medikamente, die vom Arzt verordnet werden, in der Regel übernommen. |
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Wie verläuft die Erstattung? Muss ich dem Versicherer jede Arztrechnung zukommen |
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Nein. Man erhält nach jeder Behandlung vom Arzt eine Rechnung in zweifacher
Ausfertigung. Das Original schickt man dann an die Krankenkasse. Nachdem diese
das Original erhalten hat, überweist sie das Geld an den Versicherten. Erst
dann bezahlt der Versicherte, in der Regel, seine Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus. |
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Ist für den Wechsel in die PKV eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung vorgeschrieben? |
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Grundsätzlich ist die ärztliche Vorsorgeuntersuchung keine Voraussetzung
für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung. Allerdings müssen
Vorerkrankungen bzw. chronische Erkrankungen vor Vertragsabschluss wahrheitsgemäß
angegeben sein. Die Vorerkrankungen bzw. chronische Erkrankungen haben Einfluss
auf die Beitragshöhe bzw. ob Risikozuschläge verlangt werden. Sofern
Rückfragen bestehen, werden diese unter anderen bei den behandelnden Ärzten
abgefragt, teilweise werden sogar ärztliche Atteste verlangt. |
Allgemeine Fragen zur PKV |
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Wann treten die vom Gesetzgeber verordneten Änderungen in Kraft? |
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Die Änderungen in der GKV gelten ab dem 1.1.2009. Es soll aber das neue Versicherungskonzept
der PKV bereits am 1.1.2008 in Kraft treten. Jedoch muss dieser Termin wegen des
riesigen Kalkulationsaufwands verworfen werden und ein realistischer, späterer
Starttermin angesetzt werden. |
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Wer zählt zu den Leistungsempfängern des PKV-Unternehmens? |
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Nur mit der originalen Rechnung kann eine Leistung aus dem Versicherungsunternehmen
erfolgen.
Die Krankenhausaufenthaltskosten werden direkt von dem Versicherungsunternehmen
übernommen – mit der Voraussetzung, dass der Patient über eine
Versichertenkarte verfügt, damit er unmittelbar nach der der Ankunft seinen
Status als PKV-Versicherter nachweisen kann. Falls der Versicherte wahlärztliche
Behandlungen in Anspruch nimmt, so wird ihm die entsprechende Rechnung direkt
von den zuständigen Chefärzten übergeben.
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Wirkt die Gesundheitsreform auf den Leistungsumfang der PKV? |
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Der Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der PKV bleibt von gesetzlichen
Regelungen unangetastet. Der zum Beginn festgelegt Leistungsumfang muss auf jeden
Fall vom PKV-Unternehmen gewährt werden. Im Krankheitsfall müssen die
beantragten Leistungen erfüllt werden, völlig unabhängig von der
Gesundheitsreform. |
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Beteiligt sich der Arbeitgeber an einer so genannten |
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Nein, der Arbeitgeber beteiligt sich nur an der gesetzlichen Krankenvollversicherung
und an der privaten Krankenvollversicherung mit Zuschüssen. |
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Werden Sonderregelungen durch die Gesundheitsreform im Kündigungsfall ermöglicht? |
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Nach dem aktuellen Stand bleibt das Kündigungsrecht von Änderungen unbeeinflusst. Es gelten auch weiterhin die bisherigen Bestimmungen. |
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Erstreckt sich der Versicherungsschutz der PKV auch im Ausland? |
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Je nach Tarif der PKV, für den man sich entscheidet, kann man sich für
verschiedene Leistungen entscheiden. Das wären unter Anderem:
a) Der Versicherungsschutz ist in ganz Europa gültig. Falls es sich um einen
begrenzten Aufenthalt außerhalb Europas handelt, so ist immerhin der erste
Monat abgedeckt. Wenn die gesundheitlichen Zustände eine
rechtzeitige Rückkehr nicht zulassen, kann der Leistungsumfang um 2 Monate
verlängert werden.
b) Falls Sie schon ein Jahr privat Krankenversichert sein sollten, ist es möglich
mit einem angepassten Tarif, mit weltweitem Versicherungsschutz, zu reisen.
c) Die Kosten für einen Rücktransport, aus gesundheitlichen Gründen,
werden vom Versicherer übernommen.
d) Ihre Versicherung leistet für Medikamente und weitere medizinische Hilfsmittel.
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Sind Familienangehörige ohne weitere Zuzahlungen automatisch mitversichert? |
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Nein sowohl Kinder als auch Partner sind beitragspflichtig. |
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Habe ich auch Versicherungsschutz, in der privaten Krankenversicherung, während |
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Da einige Eltern nach der Geburt ihrer Kinder nur noch halbtags beschäftigt
sind fallen sie unter die Jahresentgeltgrenze. Unter diesen Umständen ist
normalerweise ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung erforderlich.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, innerhalb von den ersten drei Monaten,
nach Eintreten der Versicherungspflicht, eine Befreiung zu erwirken und somit
privat versichert zu bleiben. Durch das Ende der Elternzeit wird auch die Befreiung
beendet. |
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Ist das PKV-Versicherungsunternehmen berechtigt, meine private Krankenversicherung |
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Nach § 178 i Abs. 1VVG ist es dem Versicherungsunternehmen gesetzlich verboten,
einen bestehenden Vertrag zu kündigen. Es ist die Aufgabe der PKV den Kranken-
und Pflegeschutz zu bieten, wie der im gesetzlichen Sozialversicherungssystem
zu finden ist. |
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Was versteht man unter der so genannten „Kinder-Nachversicherung“? |
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Auch Neugeborene können privat krankenversichert werden und müssen weder vorher noch nachher eine Gesundheitsprüfung absolvieren. |
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Kann man auch während der Arbeitslosigkeit privat krankenversichert sein? |
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Den üblichen Vorgaben entspricht ein Wechsel in die GKV. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung ruhen
zu lassen. Als weitere Maßnahme bietet sich die so genannte „Anwartschaft“
an, die es dem Kunden ermöglicht, nach Ende der Arbeitslosigkeit zu denselben
Bedingungen wieder in den Vertrag einzusteigen. Es bedarf also keiner Wiederholung
der Gesundheitsprüfung.
Jeder PKV-Versicherter, dessen Vertrag bereits seit mindestens 5 Jahren läuft,
kann außerdem eine Befreiung von der Versicherungspflicht erwirken. Die
Frist zur Antragsstellung, die bei der GKV erfolgen muss, endet drei Monate nach
Beginn der Versicherungspflicht.
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Warum gibt es bei der privaten Krankenversicherung Wartezeiten? |
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Die Wartezeiten sind eine notwendige Maßnahme, mit der das PKV-Unternehmen
sicherstellt, dass der Wechsel zur PKV nicht sofort für eine krankheitsbedingte
Leistungsforderung genutzt wird. Die Länge der Wartezeit variiert je nach
Fall: Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monaten, aber bei zahnärztliche,
kieferorthopädische oder psychotherapeutische Leistungen, sowie bei einer
Entbindung muss mit bis zu acht Monaten gerechnet werden.
Allerdings sind neben Unfallgeschädigten auch jene Neuversicherten von der
Wartezeit ausgenommen, die durch den nahtlosen Übergang von der GKV zur PKV
einen ununterbrochenen Versicherungsschutz genießen.
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Wer kann sich privat versichern? |
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Grundsätzlich kann sich jeder freiberuflich oder selbständig Tätige
ohne Einkommensgrenze in der Private Krankenversicherung versichern. Auch Beamte
können jederzeit ohne besondere Erschwernisse in die Private Krankenversicherung
wechseln. Für Arbeitnehmer gilt eine festgesetzte Versicherungspflichtgrenze.
Wer als Angestellter oder Arbeitnehmer über dieser Grenze verdient, kann
zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
und dem Wechsel in die Private Krankenversicherung wählen.
Krankenversicherungspflichtgrenze 2007:
* Versicherungspflichtgrenze jährlich: 47.700.- EUR bzw.
* Versicherungspflichtgrenze monatlich bei 12 Gehältern: 3.975,- EUR
Abweichend davon existiert für das Jahr 2007 eine besondere Versicherungspflichtgrenze
für Arbeitnehmer und Angestellte, die bereits am 31.12.2006 in der Privaten
Krankenversicherung versichert waren. Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze
beträgt hier 47.250.- EUR Jahresbrutto-Einkommen.
Selbständige/ Freiberufler:
* ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)
Beamte:
* ohne Einkommensgrenze (grundsätzlich freiwillig versichert)
Für Beamte und Ärzte gibt es spezielle Sondertarife!
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Wie teuer ist eine private Krankenversicherung? |
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Mit unserem Beitragsrechner können Sie sich vorab über Ihre mögliche
Monatsprämie informieren.
Bitte beachten Sie, dass die ausgegebenen Werte als reine Beispielrechnung anzusehen
sind.
Je nach Berufsgruppe, speziellen Absicherungswünschen und sonstigen individuellen
Gegebenheiten können die Monatsprämien etwas variieren.
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Was sind die Unterschiede zwischen Private Krankenversicherung und GKV? |
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Vor- und Nachteile: Privaten Krankenversicherung
Vorteile:
*Individuelle Beitragsgestaltung je nach leistungsumfang
*Individuelle Tarifwahl und Wahl des gewünschten Versicherungschutzes
*freie Arztwahl
*Behandlung als Privatpatient
*Stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Chefarzt (je nach Tarifwahl)
*Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen (je nach Tarif)
*Beitracksrückerstattung bei Leistungsfreiheit (je nach Tarif)
*Weltweiter Versicherungsschutz (je nach Tarif)
Nachteile:
*Risikozuschläge oder Ausschlüsse bei Vorerkankungen möglich
*Jedes Familienmitglied muss eigenen Beitrag zahlen
*Beitragspflicht besteht auch bei längerer Krankheit (>6 Wochen)
*Ein Wechsel der Private Krankenversicherung ist nur eingeschränkt möglich
(z.B. durch Vorerkrankungen)
*Im Mutterschutz oder bei Erziehungsurlaub besteht keine Beitragsfreiheit
*In einigen Tarifen besteht eine Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten
Jahren
*Rechtsstreitigkeiten werden vor einem Zivilgericht geführt (kostenpflichtig)
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Wie komme ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? |
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Eine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung
ist zwar schwierig, aber nicht unmöglich.
Sobald Sie arbeitslos werden oder Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze
rutscht, sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert. Sie können die Private Krankenversicherung verlassen.
WICHTIG: Sie können mitbestimmen, in welcher gesetzlichen Krankenversicherung
Sie versichert werden wollen, schließlich gibt es auch hier Beitragsunterschiede.
Außerdem ist es prinzipiell möglich, sich in diesem Fall von der
Versicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung ist dann jedoch unwiderruflich
und gilt ein Leben lang. Daher sollte diese Entscheidung gut bedacht werden.
Sehen Sie hierzu bitte die Vor- und Nachteile der Private Krankenversicherung
im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung.
NOCH ETWAS: Um nach der Zurückstufung in die gesetzliche Krankenversicherung
auch bei einem höheren Verdienst freiwillig dort bleiben zu können,
müssen Sie mindestens 12 Monate Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung
sein oder aber in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate dort versichert
gewesen sein.
Sind Sie älter als 55 Jahre, können Sie dauerhaft nur in die gesetzliche
Krankenversicherung zurückkehren, wenn Sie unmittelbar vorher fünf
Jahre Mitglied und dort mindestens zweieinhalb Jahre pflichtversichert waren.
Wenn Sie also davor lange Zeit in der Privaten Krankenversicherung krankenversichert
waren, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung auf diesem
Wege nicht möglich.
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Wie entwickeln sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter? |
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Medizinische Neuerungen, ein Kostenanstieg im Gesundheitswesen und der durch das
Alter bedingte, erhöhte Bedarf an Gesundheitsleistungen, bedingen sowohl
in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung höhere Ausgaben
bei älteren Versicherungsnehmern. In der privaten Krankenversicherung wird
eine „Kostenexplosion“ über ein Drei-Säulenmodell unterbunden:
* Nutzung von Alterungsrückstellungen
* Zukunftsvorsorge durch Zinserträge aus der Alterungsrückstellung
* Gesetzlicher Beitragszuschlag in Höhe von 10 Prozent
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Wie ist die Kostenentwicklung in der Private Krankenversicherung? |
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Die zu zahlende Monatsprämie ist in der Vergangenheit sowohl in der Privaten
Krankenversicherung aber natürlich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung
schon öfters erhöht worden.
Solche Beitragserhöhungen sind eine Folge der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen
und auch des immer schneller voranschreitenden medizinischen Fortschritts.
Zum Beispiel waren Herzoperationen bei über 70-jährigen in den 60er
Jahren noch undenkbar; heute sind sie eine medizinische Standardleistung. Pro
Jahr werden mehrere tausend solcher Operationen bei Privatpatienten durchgeführt,
von denen jede einzelne ca. 20.000.-€ kostet. Auch die Preise von Arznei-,
Heil- und Hilfsmitteln, sowie von Behandlungen im Krankenhaus sind in den letzten
Jahrzehnten um ein mehrfaches gestiegen.
Falsch ist, dass solche Kosten und Beitragssteigerungen vor allem in der privaten
Krankenversicherung stattgefunden haben. Im Gegenteil: Vergangenheitswerte,
aber auch die aktuelle Diskussion um die Private Krankenversicherung im Vergleich
zur gestezlichen Krankenversicherung beweisen, dass diue Private krankenversicherung
finanziell wesentlich besser ausgestattet ist.
Richtig ist vielmehr, dass die private und die gesetzliche Krankenversicherung
ungefähr im gleichen Maße von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen
betroffen sind: Im Zeitraum von 1983 bis 1994 sind die Kosten pro Versicherten
in der gesetzlichen Krankenversicherung um 82 % und in der Private Krankenversicherung
um 88% gestiegen.
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Welche Möglichkeiten haben Studenten in der Krankenversicherung? |
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Privat oder gesetzlich?
Zu Beginn des Studiums können Sie sich entscheiden, ob Sie sich in der privaten
Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern
möchten. Diese Entscheidung gilt dann für das gesamte Studium. Somit
ist es nicht möglich, von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privater
Krankenversicherung oder umgekehrt zu wechseln.
Bei den Eltern mitversichert
Bis zum 25. Lebensjahr können Sie bei den Eltern mitversichert bleiben,
wenn diese gesetzlich krankenversichert sind. Wenn Sie Wehrdienst oder Zivildienst
geleistet haben, dann verlängert sich die maximale Dauer der Familenversicherung
entsprechend.
Wenn Sie mehr als 400 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung
oder über 340 Euro aus sonstigten Einkünften (z.B. Zinsen, Miete)
erhalten, müssen Sie sich selbst versichern.
BaFöG bleibt bei der Berechnung der Einkünfte ausgenommen.
Dauer der Pflichtversicherung in der studentischen Krankenkasse
In der Regel endet die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten…
…am Ende des 14. Fachsemesters,
…am Ende des Studiums oder
…am Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
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Werden die Kosten wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet? |
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Nein. Die Kosten für einen Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt sind
zunächst vom Versicherten zu begleichen. Diese Kosten werden natürlich
von der Versicherung erstattet. Dieses System hat den Vorteil, dass der Versicherte
selbst Vertragspartner des Arztes ist und eine doppelte Überprüfung
der erbrachten Leistungen durch den Versicherten und die Krankenkasse stattfindet.
Es können also nur Leistungen abgerechnet werden, die auch durchgeführt
wurden, was die Transparenz erhöht. |
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Steigt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung, wenn sich das Einkommen erhöht? |
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Nein. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag
nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand
des Versicherten. Beitragserhöhungen aufgrund eines gestiegenen Einkommens
sind also nicht möglich. |
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Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung? |
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Die Beitragsrückerstattung honoriert Versicherte, die im Vorjahr keine Leistungen
in Anspruch genommen haben. Die Rückzahlung erfolgt entweder durch Überweisung
eines festgelegten Betrags, in Form eines Bonussystems oder durch Einmalbeträge
zur Beitragssenkung. Es gelten die Konditionen der jeweiligen privaten Krankenkasse. |
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Welche Kosten kommen im Basistarif auf den Versicherten einer privaten Krankenversicherung zu? |
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Die Prämie im Basistarif ist je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand
des Versicherten unterschiedlich hoch. Der Beitrag für den Basistarif darf
für Einzelpersonen den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung
nicht überschreiten. Die genauen Konditionen sind bei der jeweiligen privaten
Krankenkasse zu erfragen. |
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Wie groß ist der Umfang des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung? |
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Dies hängt vom individuell gewählten Leistungsumfang ab und wird vom
Versicherten selbst bestimmt. Es ist möglich, die üblichen Leistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Basistarif abzudecken. Auf der
anderen Seite ist es möglich, mehr und/oder andere Leistungen als in der
gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, sofern diese mitversichert werden.
Hierzu gehören zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus sowie Krankenhaustagegeld. |
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Werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezuschusst? |
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Ja. Der Arbeitgeber zahlt auch zur privaten Krankenversicherung die Hälfte
der Beiträge (bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung).
Der maximale Zuschuss beträgt zurzeit 30,60 Euro für die Pflege- und
250,20 Euro für die Krankenversicherung. Insgesamt zahlt der Arbeitgeber
also maximal 262,90 Euro dazu. |
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Wonach richten sich die Beiträge? |
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Die Beiträge richten sich nach:
* Den gewünschten Leistungen (diese stellt jeder Versicherte selbst zusammen)
* Dem Eintrittsalter (also dem Alter bei Vertragsbeginn)
* Dem Geschlecht (Frauen zahlen höhere Beiträge als Männer)
* Dem Gesundheitszustand
Anders als in der gesetzlichen Kasse spielt die Höhe des Einkommens also
keine Rolle. Ein Pendant zur Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen
gibt es nicht.
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Bietet die PKV spezielle Tarife für Einsteiger? |
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Junge Selbstständige profitieren von den günstigen Basis- bzw. Einsteigertarifen.
Dabei steht das Leistungsspektrum der PKV dem der GKV trotz der geringeren Kosten
kaum nach und wird sogar noch durch spezielle Angebote wie die „Beitragsrückerstattung
bei Leistungsfreiheit“ ergänzt. Versicherte, die keine Rechnungen über
das PKV-Unternehmen bezahlen lassen, erhalten also ihre Beiträge zurück. |
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Von welchen Faktoren hängt die Höhe der Beiträge für die private |
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Entscheidend ist das Alter des Antragstellers, unabhängig vom Geschlecht.
Die altersspezifische Beitragshöhe entspricht dabei einem in jedem PKV-Unternehmen
gültigen Standard. |
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Was versteht man unter Hausarztprinzip? |
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Mit Hausarzt oder auch Primärarztprinzip wird in der privaten Krankenversicherung ein Erstattungsprinzip bezeichnet. Wendet der Versicherte sich in diesem Tarif zuerst an seinen Hausarzt oder eben Primärarzt und erst im Anschluss an einen Fachmediziner, erhält er für beide Behandlungen eine 100%iger Erstattung. Sucht der Versicherte zur Behandlung direkt den Facharzt auf, werden die Kosten in der Regel nur zu 75 oder 80 Prozent durch das Versicherungsunternehmen übernommen. Zwischenzeitlich bietet fast jedes Krankenversicherungsunternehmen einen Primärarzttarif an. Dieser ist häufig etwas günstiger, da die Unternehmen in der Kalkulation geringere Ausgaben für Arztbehandlungen einkalkulieren. |
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Was bedeuten die Abkürzungen GOÄ und GOZ? |
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GOÄ steht für die Gebührenordnung der Ärzte und GOZ steht für die Gebührenordnung der Zahnärzte. Die Gebührenordnungen sind die Grundlage für die Rechnungsstellung. Der Mediziner kann bei der Berechnung seiner Behandlungskosten den Regelsatz, den Regelhöchstsatz sowie den Höchstsatz zum Ansatz bringen. Je umfangreicher und zeitintensiver die Behandlung war, um so mehr kann er seinem Patienten in Rechnung stellen. |
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Was bedeutet vorvertragliche Anzeigepflicht? |
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Dies ist ein Begrifflichkeit aus dem Versicherungsvertragsgesetz. Ein Versicherungsnehmer sollte im Rahmen einer Antragsstellung alle Angaben nach denen er schriftlich gefragt wird nach bestem Wissen beantwortet und keine risikorelevanten Vorerkrankungen verschweigen. Verstoßt er gegen diese vorvertragliche Anzeigepflicht, so kann das Versicherungsunternehmen im nach hinein vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn der verschwiegenen Umstand so erheblich war, dass das Unternehmen den Vertrag nicht angenommen hätten, wenn dies bei Antragstellung schon bekannt gewesen wäre. |
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Warum kommt es immer wieder zu Beitragserhöhungen? |
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Beitragserhöhungen sind notwendig, wenn die Kosten für die Leistungen die das Versicherungsunternehmen seinen Versicherungsnehmern zugesagt hat steigen. Da das PKV-Unternehmen immer in der Lage sein muss alle Leistungen zu erfüllen, muss es dafür Sorge tragen, dass immer ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Durch die allgemeinen Preissteigerungen ist es deshalb nicht zu vermeiden, dass der Beitrag in der privaten Krankenversicherung während der Versicherungsdauer steigen wird. Diese Kostensteigerungen betreffen das gesetzliche Krankenversicherungssystem jedoch in gleicher Weise. Allerdings hat der Gesetzgeber die Möglichkeit Leistungen zu reduzieren oder komplett zu streichen, um Kosteneinsparungen vorzunehmen. |
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Benötige ich als PKV-Versicherter eine Krankenversicherungskarte? |
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Im Prinzip nicht, da die Privatversicherten-Karte keine Abrechnungsfunktion beinhaltet. Als Patient bekommen Sie die Rechnung für Ihre Behandlung direkt von Arzt nach Hause geschickt und reichen diese Rechnung zur Erstattung bei Ihrem Versicherungsunternehmen ein. Die Erstattung erfolgt dann direkt auf Ihr Konto. Jedoch sind auf der Karte Ihre persönlichen Adressdaten abgespeichert, so dass der Arzt bei seiner Verwaltungstätigkeit entlastet wird. |