Historie
Es gibt schon seit langer Zeit eine private Pflegezusatzversicherung. Aber auch
die gesetzliche Pflegeversicherung gibt es mittlerweile seit ihrer Gründung
am 01. Januar 1995 nun schon über 14 Jahre. Da der Staat damals jedoch
noch über keine finanziellen Mittel verfügte, musste eine sogenannte
Anschubfinanzierung erfolgen. Dies geschah, indem die Pflegeversicherung in
zwei Stufen eingeführt wurde.
Beitragspflicht bestand zwar seit dem 01. Januar 1995, jedoch konnten dort noch
keinerlei Leistungen beansprucht werden. Erst ab dem 01. April 1995 konnten
Leistungen der häuslichen Pflege zur Verfügung gestellt werden.
Die 2. Stufe ab Juli 1996 führte auch einen Anspruch auf stationäre
Pflegeleistungen ein. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch der Beitragssatz von 1,0%
auf 1,7% erhöht. Ab Juli.2008 beträgt der Beitragssatz 1,95 Prozent
bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose.
Und die Leistungen…
Bis Mitte 2008 sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
im Gegensatz zur privaten Pflegezusatzversicherung nicht erhöht worden.
In der privaten Pflegezusatzversicherung werden die Tarife und Leistungen an
die aktuellen Preissteigerungen im Gesundheitswesen angepasst. Folgende monatliche
Leistungen zahlt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bei einer häuslichen
Pflege durch Pflegedienste (also für professionelle Pflege in der eigenen
Wohnung):
Häusliche
Pflege durch professionelle Pflegedienste |
monatliche Pflegesätze,
je nach Kalenderjahr: |
aktuell |
ab 2010 |
ab 2012 |
| Pflegestufe I |
420 Euro |
440 Euro |
450 Euro |
| Pflegestufe II |
980 Euro |
1.040 Euro |
1.000 Euro |
| Pflegestufe III |
1.470 Euro |
1.510 Euro |
1.550 Euro |
| In besonderen Härtefällen |
1.918 Euro |
1.918 Euro |
1.918 Euro |
| In der Pflegestufe III kostet jedoch eine professionelle
Pflege je nach Marktlage circa 3.300 Euro pro Monat. Ohne private Pflegezusatzversicherung
müssen damit über 1.900 Euro pro Monat aus der privaten Tasche
finanziert werden. Abhilfe schafft hier eine Private Pflegezusatzversicherung. |
Wird die häusliche Pflege dann auch noch durch Angehörige oder Bekannte
übernommen, wird aus der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich ein
monatliches Pflegegeld gezahlt:
Häusliche
Pflege durch Verwandte und Bekannte |
monatliche Pflegegeld,
je nach Kalenderjahr: |
aktuell |
ab 2010 |
ab 2012 |
| Pflegestufe I |
215 Euro |
225 Euro |
235 Euro |
| Pflegestufe II |
420 Euro |
430 Euro |
440 Euro |
| Pflegestufe III |
675 Euro |
685 Euro |
700 Euro |
| Bei der privaten Pflege durch Verwandte oder
Bekannte ohne private Pflegezusatzversicherung fällt der Härtefall
Zuschuss sogar komplett weg. Dadurch sind die finanziellen Hilfen aus
der gesetzlichen Pflegeversicherung sehr minimal und bieten kaum die
Möglichkeit, die für eine Pflege sehr hohen Kosten abzupolstern.
Zusätzlich besteht für den privaten Pfleger auch bei einem
Urlaub oder einigen Tagen Abstand keinerlei Möglichkeit einen professionelle
Kurzzeitpflege finanzieren zu können. |
Im Extremfall muss eine stationäre Pflege im Pflegeheim erfolgen, die mit
sehr hohen Zuzahlungen verbunden ist. Hier zahlt der Staat folgende Leistungen:
Stationäre
Pflege im Pflegeheim |
monatliche Pflegesätze,
je nach Kalenderjahr: |
aktuell |
ab 2010 |
ab 2012 |
| Pflegestufe I |
1.023 Euro |
1.023 Euro |
1.023 Euro |
| Pflegestufe II |
1.279 Euro |
1.279 Euro |
1.279 Euro |
| Pflegestufe III |
1.470 Euro |
1.510 Euro |
1.550 Euro |
| In besonderen Härtefällen |
1.750 Euro |
1.825 Euro |
1.918 Euro |
Im Zuge der Pflegereform sind seit 1. Juli 2008
erstmals auch Betreuungsleistungen für Demenzkranke und Behinderte
außerhalb der privaten Pflegezusatzversicherung vorgesehen, die
der sogenannten "Pflegestufe 0" angehören. Versicherte mit demenzbedingten
Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen
Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)
dies festgestellt hat, können zusätzliche Betreuungsleistungen
von 100 EUR (Grundbetrag) oder 200 EUR (erhöhter Betrag) monatlich
in Anspruch nehmen. Die Höhe des Betrages wird von der Pflegekasse
auf Empfehlung des MDK im Einzelfall festgelegt.
Da bei ca. 1/3 der Pflegebedürftigen Demenz vorliegt und die maximale
mtl. Leistung ohne Pflegestufenzuordnung auf 200 EUR begrenzt ist, besteht
hier großer privater Absicherungsbedarf durch private Pflegezusatzversicherungen. |
…reichen nicht - Kostenfalle Pflege
In Pflegestufe III belaufen sich die durchschnittlichen Pflegeheimkosten zurzeit
auf ca. 2.766 EUR monatlich mit einer großen Spannweite zwischen den einzelnen
Bundesländern. Somit sind es im Schnitt also stolze 1.336 EUR, welche Monat
für Monat selbst gezahlt werden müssen. Die durchschnittliche Dauer
der pflegerischen Betreuung beträgt ca. acht Jahre, was in diesem Zeitraum
Zusatzsausgaben von rund 130.000 Euro gleichzusetzen ist. Jedoch kann eine Pflegebedürftigkeit
auch viel länger dauern….
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