Pflege Allgemein |
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Wer ist pflegebedürftig ? |
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Als pflegebedürftig gelten alle Menschen die zur Meisterung des Alltags Hilfe benötigen. Dazu zählen körperliche, seelische und geistige Krankheiten und Behinderungen.
> Störungen des zentralen Nervensystems
> Geistige und seelische Behinderungen
> Funktionsstörung von Organen
> Lähmungen und Funktionsstörungen des Bewegungsapparates. |
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Was heißt Pflegebedürftigkeit ? |
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Es werden Hilfen unter anderem bei folgenden Tätigkeiten benötigt:
> Körperflege (Duschen, Waschen, Kämmen, Anziehen)
> Mobilität (Gehen und Stehen)
> Hauswirtschaftliche Situation (Säubern, Kochen, Einkaufen)
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Wie werden die Hilfen eingeteilt ? |
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Die Hilfe wird nach der schwere der Behinderung in 4 Klassen eingeteilt.
Pflegestufe 0 (grundsätzlich pflegebedürftig)
Täglicher Pflegeaufwand: min. 90 min
davon Grundpflege: weniger 45 min
Pflegestufe 1 (erheblich pflegebedürftig)
Täglicher Pflegeaufwand: min. 90 min
davon Grundpflege: min. 45 min
Pflegestufe 2 (schwer pflegebedürftig)
Täglicher Pflegeaufwand: min. 180 min
davon Grundpflege: min. 120 min
Pflegestufe 3 (schwerst pflegebedürftig)
Täglicher Pflegeaufwand: min. 5 Stunden
davon Grundpflege: min. 4 Stunden
Pflegestufe 3+ (Härtefälle)
Wird im Einzelfall geprüft |
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Welche Pflegeleistungen sind zu erwarten ? |
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Häusliche Pflege
Pflegegeld / Pflegesachleistungen
Beratungen zu Hilfsmitteln und Wohnumfeld
Stationäre Pflege
Pauschalen für den Pflegeaufwand (Tagessatz) |
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Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt ? |
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Zunächst muss ein Antrag auf Leistung bei der Pflegekasse gestellt werden.
Dadurch wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) verständigt.
Der Medizinische Dienst überprüft durch einen Gutachter das Wohnumfeld und die Situation der potentiellen Pflegeperson. Danach teilt der MDK der Kasse das Ergebnis der Prüfung durch eine Begutachtung mit Pflegeplanung mit.
Am Ende erstellt die Pflegekasse einen schriftlichen, widerspruchsfähigen Bescheid. |
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Wer ist pflegeversichert ? |
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Generell sind alle Bürger und Bürgerinnen durch die Pflege-Pflichtversicherung entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung versichert.
Darüber hinaus hat Jeder die Möglichkeit seine Pflegeleistungen mit einer privaten Pflegezusatzversicherung zusätzlich zu ergänzen. Dafür stehen bei den privaten Krankenversicherern verschiedenste Leistungsmodelle zum vergleichen und auswählen zur Verfügung. |
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Für was benötige ich eine Pflegeversicherung ? |
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Die Pflegeversicherung soll die Grundsicherung im Pflegefall sicherstellen. Dadurch verbessert sich im Leistungsfall die Situation sowohl für den Patienten als auch für dessen Angehörigen (Finanziell und in der Lebensqualität). |
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Genießt die pflegende Person Vorteile ? |
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Die pflegende Person erhält für die Pflege einen Beitrag zur eigenen Rentenversicherung, der abhängig vom Schweregrad der Pflege, zwischen 103 und 307 € beträgt. Die Pflegeperson ist zusätzlich unfallversichert. |
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Wie finanziert sich die Pflegeversicherung ? |
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Der Erwerbstätige / Renter und der Arbeitgeber zahlen jeweils 1,7% des Bruttogehaltes in die Pflegeversicherung. Beitragsfrei mitversichert sind Kinder und Ehegatten unter 287 € monatlichem Einkommen. Bei den Sozialhilfeempfängern übernimmt die Pflegeversicherungs-Beiträge das Sozialamt, bei Arbeitslosen die Agentur für Arbeit. |
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Können weitere Hilfen und Gelder beantragt werden ? |
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Kosten die über die Höchstleistungsgrenze der Pflegeversicherung hinausgehen können beim örtlichen Sozialamt beantragt werden. Dabei sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen. |
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Wie hoch sind die Leistungen ? |
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| Pflegestufe |
0 |
1 |
2 |
3 |
Geldleistungen
ambulante Pflege |
bis zu 2400 € im Jahr |
225 € |
430 € |
685 € |
Sachleistungen
ambulante Pflege |
- |
440 € |
1040 € |
1510 € |
Leistungen
stationäre Pflege |
- |
1023 € |
1279 € |
1510 € |
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Wie erhalte ich die Kurzzeit- oder Urlaubspflege ? |
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Die Kurzzeiturlaubs- oder auch Ersatzpflege genannt erhält man einmal im Jahr für maximal 4 Wochen. Die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist begrenzt auf 1432 €. |
Pflegestufe 0 |
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Bewertungskriterien |
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Die Pflegestufe 0 ist für Personen die pflegerische Hilfe benötigen, jedoch
die Kriterien aus den Pflegestufen 1-3 nicht erfüllen. Um festzustellen ob eine
Person der Pflegestufe 0 zuzuordnen ist und somit in der Alltagskompetenz eingeschränkt
ist gibt es folgende Kriterien
| 1 |
Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz) |
| 2 |
Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen |
| 3 |
Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden
Substanzen |
| 4 |
Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation |
| 5 |
Im situativen Kontext inadäquates Verhalten |
| 6 |
Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse
wahrzunehmen |
| 7 |
Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder
schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder
Angststörung |
| 8 |
Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses,
herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen
bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben 9 Störung
des Tag-/Nacht-Rhythmus |
| 9 |
Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus |
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| 10 |
Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren |
| 11 |
Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen |
| 12 |
Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten |
| 13 |
Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit
oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
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Erfüllt der Patient mindestens 2 der Punkte 1 bis 9 spricht man von erheblich
eingeschränkter Alltagskompetenz. Triftt zusätzlich noch ein weiters Kriterium
aus den Punkten 1-5 sowie 9 und 11 zu liegt eine in erhöhtem Maße eingeschränkte
Alltagskompetenz vor.
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