| Krankenhauszusatzversicherung |
Universa
Tarif SZ |
| Stationäre Kostenerstattung |
Erstattet werden nach Kostenerstattung
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Wahlleistungen zur
gesonderten Unterbringung im 2-Bettzimmer einschließlich der gesondert
berechenbaren Leistungen der privatärztlichen Behandlung sowie auch
bei teilstationärer, vor- und nachstationärer Behandlung. |
| Ausgleichs-KHT |
Bei Verzicht auf Wahlleistungen wird insgesamt
ein KHT von 50 Euro (31 Euro bei Kindern) gezahlt. |
| Leistungen über GOÄ? |
Generell wird bis zum Höchstsatz
der GOZ erstattet. Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt auch eine Erstattung
bis zum Rechnungsbetrag über die GOZ hinaus. Kapazitäten-Operationen
(vom Chefarzt erbrachte reine OP-Leistungen) generell bis zum 5fachen
GOÄ-Satz. |
| Stationäre Kuren |
Nein, keine Leistungen. |
| Transportkosten stat. |
Erstattet werden 100% der Aufwendungen
für Krankentransporte zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus. |
| Beitragsrückerstattung |
Nein |
| Genesungsgeld |
Nein. |
| Freie Krankenhauswahl |
Erstattet werden 100% der für die
Unterkunft und Verpflegung anfallenden Mehrkosten ( des allgemeinen Pflegesatzes),
wenn ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus in der Bundesrepublik
Deutschland aufgesucht wird. |
| Stationäre Zuzahlung |
Nein, keine Leistungen. |
| Besonderheiten |
Für jeden Tag einer stationären
Heilbehandlung für den ein Zuschlag für bessere Unterbringung
berechnet wird, ist vom Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung in
Höhe des Zuschlages, max. jedoch tgl. 25 Euro zu zahlen, (längstens
für 10 Tage je Heilbehandlung). |
| Allgemeines |
| Wartezeiterlaß |
Ein Verzicht der Wartezeiten erfolgt aufgrund
der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses. |
| Mindestlaufzeit des Vertrages |
3 Jahre. |
| Kündigungstermin |
Eine Kündigung erfolgt mit einer
3-monatigen Kündigungsfrist zum Endes des Versicherungsjahres. |
| Erstattung ohne GKV-Vorleistung
|
Ja |
| Weltgeltung |
Während der ersten 36 Monate eines
vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland,
besteht ohne eine besondere Vereinbarung Versicherungsschutz, wenn der
Versicherungsbeginn der Krankheitskostenvollversiche rung (ambulant u.
allg. Krankenhausleistung) mind. 36 Monate zurückliegt. In allen
anderen Fällen besteht für 3 Monate Versicherungsschutz. Bei
medizinischer Notwendigkeit wird der Versicherungsschutz so lange gewährt,
bis die Rückreise möglich ist. Wird vor einem Aufenthalt im
außereuropäischen Ausland, der die jeweils geltende Leistungsdauer
überschreitet keine Vereinbarung getroffen, werden nur 50% der tariflichen
Leistungen erstattet. |
| Auslandsreiseschutz |
Nein, keine Leistungen. |
| Prospekte und Infos: |
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| Versicherungsbedingungen: |
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