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Übersicht Krankenhauszusatzversicherung Tarifinfos Detail:





Ausgewählte Versicherungsgesellschaft: Universa SZ 2
Universa SZ 2 Alternative Empfehlung  
Universa SZ 2
Kurzbeschreibung SZ 2

Krankenhauszusatzversicherung Universa Tarif SZ
Stationäre Kostenerstattung Erstattet werden nach Kostenerstattung Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Wahlleistungen zur gesonderten Unterbringung im 2-Bettzimmer einschließlich der gesondert berechenbaren Leistungen der privatärztlichen Behandlung sowie auch bei teilstationärer, vor- und nachstationärer Behandlung.
Ausgleichs-KHT Bei Verzicht auf Wahlleistungen wird insgesamt ein KHT von 50 Euro (31 Euro bei Kindern) gezahlt.
Leistungen über GOÄ? Generell wird bis zum Höchstsatz der GOZ erstattet. Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt auch eine Erstattung bis zum Rechnungsbetrag über die GOZ hinaus. Kapazitäten-Operationen (vom Chefarzt erbrachte reine OP-Leistungen) generell bis zum 5fachen GOÄ-Satz.
Stationäre Kuren Nein, keine Leistungen.
Transportkosten stat. Erstattet werden 100% der Aufwendungen für Krankentransporte zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus.
Beitragsrückerstattung Nein
Genesungsgeld Nein.
Freie Krankenhauswahl Erstattet werden 100% der für die Unterkunft und Verpflegung anfallenden Mehrkosten ( des allgemeinen Pflegesatzes), wenn ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus in der Bundesrepublik Deutschland aufgesucht wird.
Stationäre Zuzahlung Nein, keine Leistungen.
Besonderheiten Für jeden Tag einer stationären Heilbehandlung für den ein Zuschlag für bessere Unterbringung berechnet wird, ist vom Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung in Höhe des Zuschlages, max. jedoch tgl. 25 Euro zu zahlen, (längstens für 10 Tage je Heilbehandlung).
Allgemeines
Wartezeiterlaß Ein Verzicht der Wartezeiten erfolgt aufgrund der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses.
Mindestlaufzeit des Vertrages 3 Jahre.
Kündigungstermin Eine Kündigung erfolgt mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Endes des Versicherungsjahres.
Erstattung ohne GKV-Vorleistung Ja
Weltgeltung Während der ersten 36 Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland, besteht ohne eine besondere Vereinbarung Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsbeginn der Krankheitskostenvollversiche rung (ambulant u. allg. Krankenhausleistung) mind. 36 Monate zurückliegt. In allen anderen Fällen besteht für 3 Monate Versicherungsschutz. Bei medizinischer Notwendigkeit wird der Versicherungsschutz so lange gewährt, bis die Rückreise möglich ist. Wird vor einem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland, der die jeweils geltende Leistungsdauer überschreitet keine Vereinbarung getroffen, werden nur 50% der tariflichen Leistungen erstattet.
Auslandsreiseschutz Nein, keine Leistungen.
Prospekte und Infos:
    Versicherungsbedingungen: