| Krankenhauszusatzversicherung |
Mannheimer
Tarif ZSW |
| Stationäre Kostenerstattung |
Erstattet werden nach Vorleistung der
GKV 100% der verbleibenden Aufwendungen für die allgemeinenen Krankenhausleistungen
einschließlich der Leistungen eines Belegarztes, des -entbindungspflegers,
Beleghebamme und bei vor- und nachstationärer Heilbehandlung sowie
zu 100% für die Wahlleistungen zur gesonderten Unterbringung im 1-
oder 2-Bettzimmer einschließlich der gesondert berechenbaren Leistungen
der privatärztlichen Behandlung.
Ohne Vorleistung der GKV werden die Kosten der vor- und nachstationären
Heilbehandlung mit 50% erstattet. Keine Erstattung erfolgt für die
bei der GKV bestehenden Selbstbehalte. |
| Ausgleichs-KHT |
Bei Verzicht auf Wahlleistungen wird insgesamt
ein KHT von 50 Euro gezahlt. |
| Leistungen über GOÄ? |
Grundsätzlich werden alle Kosten,
die Ärzte berechnen dürfen, auch über den Höchstsätzen
der GOÄ hinaus erstattet. |
| Stationäre Kuren |
Nein, keine Leistungen. |
| Transportkosten stat. |
Erstattet werden nach Vorleistung der
GKV 100% der Aufwendungen für Hin- und Rücktransport zum und
vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. |
| Beitragsrückerstattung |
Nein |
| Genesungsgeld |
Nein, keine Leistungen. |
| Freie Krankenhauswahl |
Erstattet werden 100% der für die
Unterkunft und Verpflegung anfallenden Mehrkosten ( des allgemeinen Pflegesatzes),
wenn ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus in der Bundesrepublik
Deutschland aufgesucht wird. |
| Stationäre Zuzahlung |
Nein, keine Leistungen. |
| Besonderheiten |
Dieser Tarif bietet rooming-in bei Personen
bis zum vollendeten 8. Lebensjahr. Zusätzlich werden Aufwendungen
für ambulante Operationen ersetzt, sofern dadurch ein stationärer
Aufenthalt vermieden wird, oder falls die GKV dafür vollständig
leistet, ein Genesungsgeld gezahlt. Bei einer ambulanten Aufnahme- und
Abschlußuntersuchung als Privatpatient durch den liquidationsberechtigten
Krankenhaus- oder Belegarzt werden 100% erstattet (dabei sind Leistungen
der GKV zunächst in Anspruch zu nehmen). |
| Allgemeines |
| Wartezeiterlaß |
Der Versicherer verzichtet generell auf
die allgemeine und besondere Wartezeit. |
| Mindestlaufzeit des Vertrages |
1 Jahr. |
| Kündigungstermin |
Eine Kündigung erfolgt mit einer
3-monatigen Kündigungsfrist zum Endes des Kalenderjahres. |
| Erstattung ohne GKV-Vorleistung
|
Ja |
| Weltgeltung |
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz. |
| Auslandsreiseschutz |
Nein, keine Leistungen. |
| Prospekte und Infos: |
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| Versicherungsbedingungen: |
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