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Ausgewählte Versicherungsgesellschaft: LKH 400
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LKH 400
Kurzbeschreibung 400

Krankenhauszusatzversicherung LKH Tarif 400
Stationäre Kostenerstattung Erstattet werden nach Vorleistung der GKV 100% der verbleibenden Aufwendungen für die allgemeinen Krankenhausleistungen sowie zu 100% die Wahlleistungen zur gesonderten Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer einschließlich der gesondert berechenbaren Leistungen der privatärztlichen Behandlung und Hebammenkosten. Erfolgt keine Vorleistung der GKV werden diese Leistungen nur zu 60% erstattet.
Ausgleichs-KHT Bei Verzicht auf Wahlleistungen wird insgesamt ein KHT von 45 Euro gezahlt.
Leistungen über GOÄ? Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der GOÄ
Stationäre Kuren Nein, keine Leistungen.
Transportkosten stat. Erstattet werden nach Vorleistung der GKV 100% der Aufwendungen für notwendige Transporte zum und vom Krankenhaus jeweils bis zu 100 Km. Erfolgt keine Vorleistung der GKV, werden nur 60% erstattet.
Beitragsrückerstattung Nein
Genesungsgeld Nein, keine Leistungen.
Freie Krankenhauswahl Erstattet werden 100% der für die Unterkunft und Verpflegung anfallenden Mehrkosten ( des allgemeinen Pflegesatzes), wenn ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus in der Bundesrepublik Deutschland aufgesucht wird, nach einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Erfolgt keine Vorleistung, so werden 60% der Aufwendungen erstattet.
Stationäre Zuzahlung Nein, keine Leistungen.
Besonderheiten Ohne Vorleistung der GKV werden nur 60% der Restkosten im Rahmen des Tarifes erstattet.
Allgemeines
Wartezeiterlaß Ein Verzicht oder Anrechnung von Wartezeiten erfolgt, wenn die zu versichernde Person aus einer seitens des Versicherers ungekündigten Krankheitskostenvollversiche rung wechselt. Ist dies nicht der Fall, könne durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die Wartezeiten erlassen werden. Bei Wechsel aus der GKV wird die dort ununterbrochene zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet.
Mindestlaufzeit des Vertrages 2 Jahre.
Kündigungstermin Eine Kündigung erfolgt mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Endes des Kalenderjahres.
Erstattung ohne GKV-Vorleistung  
Weltgeltung Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland, besteht ohne eine besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Bei medizinischer Notwendigkeit wird dieser auf max. weitere 2 Monate hinaus ausgedehnt.
Auslandsreiseschutz Nein, keine Leistungen.
Prospekte und Infos:
    Versicherungsbedingungen: