| Krankenhauszusatzversicherung |
LKH Tarif
400 |
| Stationäre Kostenerstattung |
Erstattet werden nach Vorleistung der
GKV 100% der verbleibenden Aufwendungen für die allgemeinen Krankenhausleistungen
sowie zu 100% die Wahlleistungen zur gesonderten Unterbringung im 1- oder
2-Bettzimmer einschließlich der gesondert berechenbaren Leistungen
der privatärztlichen Behandlung und Hebammenkosten. Erfolgt keine
Vorleistung der GKV werden diese Leistungen nur zu 60% erstattet. |
| Ausgleichs-KHT |
Bei Verzicht auf Wahlleistungen wird insgesamt
ein KHT von 45 Euro gezahlt. |
| Leistungen über GOÄ? |
Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz
(3,5-fach) der GOÄ |
| Stationäre Kuren |
Nein, keine Leistungen. |
| Transportkosten stat. |
Erstattet werden nach Vorleistung der
GKV 100% der Aufwendungen für notwendige Transporte zum und vom Krankenhaus
jeweils bis zu 100 Km. Erfolgt keine Vorleistung der GKV, werden nur 60%
erstattet. |
| Beitragsrückerstattung |
Nein |
| Genesungsgeld |
Nein, keine Leistungen. |
| Freie Krankenhauswahl |
Erstattet werden 100% der für die
Unterkunft und Verpflegung anfallenden Mehrkosten ( des allgemeinen Pflegesatzes),
wenn ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus in der Bundesrepublik
Deutschland aufgesucht wird, nach einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Erfolgt keine Vorleistung, so werden 60% der Aufwendungen erstattet. |
| Stationäre Zuzahlung |
Nein, keine Leistungen. |
| Besonderheiten |
Ohne Vorleistung der GKV werden nur 60%
der Restkosten im Rahmen des Tarifes erstattet. |
| Allgemeines |
| Wartezeiterlaß |
Ein Verzicht oder Anrechnung von Wartezeiten
erfolgt, wenn die zu versichernde Person aus einer seitens des Versicherers
ungekündigten Krankheitskostenvollversiche rung wechselt. Ist dies
nicht der Fall, könne durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses
die Wartezeiten erlassen werden. Bei Wechsel aus der GKV wird die dort
ununterbrochene zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit
angerechnet. |
| Mindestlaufzeit des Vertrages |
2 Jahre. |
| Kündigungstermin |
Eine Kündigung erfolgt mit einer
3-monatigen Kündigungsfrist zum Endes des Kalenderjahres. |
| Erstattung ohne GKV-Vorleistung
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| Weltgeltung |
Während des ersten Monats eines vorübergehenden
Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland, besteht ohne eine
besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Bei medizinischer Notwendigkeit
wird dieser auf max. weitere 2 Monate hinaus ausgedehnt. |
| Auslandsreiseschutz |
Nein, keine Leistungen. |
| Prospekte und Infos: |
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| Versicherungsbedingungen: |
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