| Krankenhauszusatzversicherung |
ARAG Tarif
262 |
| Stationäre Kostenerstattung |
Erstattet werden nach Vorleistung der
GKV 100% der Restkosten für die Wahlleistungen zur gesonderten Unterbringung
im 2-Bettzimmer (inklusive Sonderverpflegung) einschließlich der
gesondert berechenbaren Leistungen der privatärztlichen Behandlung
und Hebammenkosten (ohne Wegegebühren). Ohne Vorleistung der GKV
oder anderer Kostenträger werden die Kosten nur insoweit erstattet,
als sie bei Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers
verblieben wären. |
| Ausgleichs-KHT |
Bei Verzicht auf Wahlleistungen wird insgesamt
ein KHT von 32 Euro (für Erwachsene und Jugendliche, Kinder zu 50%)
gezahlt. |
| Leistungen über GOÄ? |
Generell erfolgt eine Erstattung bis zum
Höchstsatz der GOÄ. Hat der Versicherer einer entsprechenden
individuellen und wirksamen Honorarvereinbarung zugesagt, werden auch
Leistungen über den Höchstsätzen erstattet. |
| Stationäre Kuren |
Nein, keine Leistungen. |
| Transportkosten stat. |
Nein, keine Leistungen. |
| Beitragsrückerstattung |
Nein |
| Genesungsgeld |
Nein, keine Leistungen. |
| Freie Krankenhauswahl |
Erstattet werden 100% der für die
Unterkunft und Verpflegung anfallenden Mehrkosten ( des allgemeinen Pflegesatzes),
wenn ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus in der Bundesrepublik
Deutschland aufgesucht wird. |
| Stationäre Zuzahlung |
Nein, keine Leistungen. |
| Besonderheiten |
Zusätzlich leistet der Tarif auch
begrenzt für vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung.
Versichert sind auch ambulante Operationen, die eine notwendige vollstationäre
Behandlung ersetzen, wenn diese durch Ärzte, die im Krankenhaus angestellt
sind, sowie durch Belegärzte durchgeführt werden. Eine Vorleistung
der GKV wird in Abzug gebracht. |
| Allgemeines |
| Wartezeiterlaß |
Ein Verzicht der Wartezeiten ist möglich
aufgrund der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses. |
| Mindestlaufzeit des Vertrages |
3 Versicherungsjahre. |
| Kündigungstermin |
Eine Kündigung erfolgt mit einer
3-monatigen Kündigungsfrist zum Endes des Kalenderjahres. |
| Erstattung ohne GKV-Vorleistung
|
Ja |
| Weltgeltung |
Während der ersten 3 Monate eines
vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland,
besteht ohne eine besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muß
der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über 3 Monate hinaus
ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die Rückreise
nicht ohne Gefährdung der Gesundheit angetreten werden kann, max.
jedoch für weitere 3 Monate. |
| Auslandsreiseschutz |
Nein, keine Leistungen. |
| Prospekte und Infos: |
|
| Versicherungsbedingungen: |
|