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ARAG 262
Kurzbeschreibung 262

Krankenhauszusatzversicherung ARAG Tarif 262
Stationäre Kostenerstattung Erstattet werden nach Vorleistung der GKV 100% der Restkosten für die Wahlleistungen zur gesonderten Unterbringung im 2-Bettzimmer (inklusive Sonderverpflegung) einschließlich der gesondert berechenbaren Leistungen der privatärztlichen Behandlung und Hebammenkosten (ohne Wegegebühren). Ohne Vorleistung der GKV oder anderer Kostenträger werden die Kosten nur insoweit erstattet, als sie bei Vorleistung der GKV oder eines anderen Kostenträgers verblieben wären.
Ausgleichs-KHT Bei Verzicht auf Wahlleistungen wird insgesamt ein KHT von 32 Euro (für Erwachsene und Jugendliche, Kinder zu 50%) gezahlt.
Leistungen über GOÄ? Generell erfolgt eine Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ. Hat der Versicherer einer entsprechenden individuellen und wirksamen Honorarvereinbarung zugesagt, werden auch Leistungen über den Höchstsätzen erstattet.
Stationäre Kuren Nein, keine Leistungen.
Transportkosten stat. Nein, keine Leistungen.
Beitragsrückerstattung Nein
Genesungsgeld Nein, keine Leistungen.
Freie Krankenhauswahl Erstattet werden 100% der für die Unterkunft und Verpflegung anfallenden Mehrkosten ( des allgemeinen Pflegesatzes), wenn ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus in der Bundesrepublik Deutschland aufgesucht wird.
Stationäre Zuzahlung Nein, keine Leistungen.
Besonderheiten Zusätzlich leistet der Tarif auch begrenzt für vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung. Versichert sind auch ambulante Operationen, die eine notwendige vollstationäre Behandlung ersetzen, wenn diese durch Ärzte, die im Krankenhaus angestellt sind, sowie durch Belegärzte durchgeführt werden. Eine Vorleistung der GKV wird in Abzug gebracht.
Allgemeines
Wartezeiterlaß Ein Verzicht der Wartezeiten ist möglich aufgrund der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses.
Mindestlaufzeit des Vertrages 3 Versicherungsjahre.
Kündigungstermin Eine Kündigung erfolgt mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Endes des Kalenderjahres.
Erstattung ohne GKV-Vorleistung Ja
Weltgeltung Während der ersten 3 Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland, besteht ohne eine besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muß der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über 3 Monate hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit angetreten werden kann, max. jedoch für weitere 3 Monate.
Auslandsreiseschutz Nein, keine Leistungen.
Prospekte und Infos:
    Versicherungsbedingungen: