Optionstarife in der Krankenhauszusatzversicherung
günstiger Einstieg mit einem Optionstarif in die Private Krankenversicherung
Die Privaten Krankenversicherungen arbeiten mit so genannten Optionstarifen.
Besonders häufig findet man diese bei den Krankenhauszusatztarifen.
Wozu braucht man Optionstarife?
Optionstarife dienen dazu, zukünftige Kunden für die Private Krankenversicherung
bereits heute mit den notwendigen Vorraussetzungen zu versorgen. Dies sind in
erster Linie die Gesundheitsfragen des Antrages. D. h. der Versicherte schließt für,
im Regelfall wenig Geld, einen Optionstarif ab und durchläuft die
Gesundheitsprüfung über den Antrag wie bei einer Krankenvollversicherung. Der
Vorteil für die Krankenversicherung ist, der Kunde wird dadurch an die
Versicherungsgesellschaft "gebunden".
Wird der Versicherte freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Selbstständigkeit oder Verdienst über der Versichertenpflichtgrenze), kann er ohne
neue Gesundheitsprüfung in die Private Krankenversicherung wechseln.
Welche Leistungen beinhalten Optionstarife noch?
Wie bereits oben erwähnt, ist neben dem eigentlichen Optionstarif (Wechsel in die
Vollkrankenversicherung), auch die Krankenhauszusatzleistung mitversichert, d.h.
der Versicherte ist im Krankenhaus Privatpatient mit 1- oder 2-Bettzimmer und
Chefarzt.
Allerdings sind die Laufzeiten begrenzt, je nach Versicherungsgesellschaft recht
unterschiedlich, so z. B. die Signal Iduna, die eine maximale Laufzeit von 60
Monaten anbietet oder die HanseMerkur bis zum Endalter 35 Jahre.
Aufgrund der begrenzten Laufzeit werden bei den Optionstarifen von den
Versicherungsgesellschaften keine Altersrückstellungen gebildet, was dazu führt,
dass diese Tarife trotz der Krankenhauszusatzleistungen sehr niedrige Beiträge
aufweisen.
Was passiert, wenn die Laufzeit des Optionstarifes abläuft?
Der Versicherte ist nicht verpflichtet, bei Ablauf in die Vollkrankenversicherung zu
wechseln. Reagiert der Versicherte beim Ablauf des Optionstarifes, d.h. er nimmt die
Option nicht an, wird der Vertrag automatisch beendet, ohne weitere Verpflichtung
des Versicherten.
Öfters passiert es, dass der Versicherte gar nicht Freiwilliges Mitglied in der GKV is
und somit nicht wechseln kann.
Der Versicherte kann dann in den normalen Krankenhauszusatztarif wechseln, ohne
neue Gesundheitsfragen, dabei gilt dann für die Beitragshöhe das aktuelle
Eintrittsalter mit den entsprechenden Altersrückstellungen, d.h. der Beitrag wird
deutlich höher.
Tipp
Die Umwandlungsmöglichkeit des Optionstarifes in den "normalen"
Tarif der Krankenhauszusatzversicherung, wie oben erwähnt bedeutet, dass
man sich, z.B. in den ersten Berufsjahren, günstig in der Krankenhauszusatzversicherung
absichert und dann, wenn mehr Geld zur Verfügung steht, der Übergang
vollzogen werden kann.