Entscheidungshilfe beim Wechsel in eine
andere Krankenhauszusatzversicherung
Krankenhauszusatzversicherungen - sind viele auf dem Markt. Den richtigen
Anbieter zu finden ist gar nicht so einfach, denn die Angebote, die sich in
den Tarifen, Beiträgen und Besonderheiten unterscheiden, ist riesig. Dazu
kommt, dass das Angebot noch wächst und ständig neue Tarife entwickelt
werden. Oft kann dann der bestehende Tarif zu teuer werden oder mit den Leistungen
der aktuellen Tarife nicht mehr mithalten. Ein Wechsel in eine andere Gesellschaft
mit einer neuen Krankenhauszusatzversicherung muss gut überlegt sein. Die
hier stehenden Entscheidungshilfen sollen Ihnen helfen, die richtige Entscheidung
zu treffen.
Bekomme ich eine neue Krankenhausversicherung ohne Probleme ?
Auf jeden Fall sollte mal keine Behandlung am Laufen sein, oder eine Behandlung
vorgesehen sein, denn dann ist es schon mal fast ausgeschlossen einen vernünftigen
Wechsel hinzubekommen. Alle Krankenhauszusatzversicherungen fragen nach laufenden
Behandlungen oder ob solche vorgesehen sind. Deshalb die bestehenden Behandlung
und auch die Vorgesehene am besten noch über den alten Anbieter abwickeln.
Die Gesundheitsfragen in der Krankenhauszusatzversicherung umfassen dann in
der Regel, Größe und Gewicht, die Frage nach stationären Aufenthalten
der Vergangenheit und auch Fragen im ambulanten Bereich der letzten Jahre.
Je nach Anbieter können sich solche Gesundheitsfragen auf die letzten
3, 5 oder 10 Jahren beziehen und auch somit entscheidend sein über eine
Annahme des Antrages. Gut wenn Sie dann einen Experten haben, bei dem Sie
entscheidende Details zu den Bedingungen und Tarifen der Krankenhauszusatzversicherungen
nachfragen können. Denn die genauen tariflichen Aufnahmebedingungen des
jeweiligen Anbieters sind zu beachten. Ob ein Wechsel sinnvoll wäre,
lässt sich so schon im vor hinein ersehen. Fragen Sie uns, wir sind der
Experte auf dem Gebiet der Krankenhauszusatzversicherung.
Stellen
Sie hier Ihre Frage, oder schauen Sie nach, ob es schon eine
Antwort gibt.
Verliere ich Vorteile beim Wechsel in eine neue Krankenhauszusatzversicherung
?
In der Regel verlieren Sie Ihre erworbene Altersrückstellung. Bei den
meisten Anbietern sind diese nicht sehr hoch. (Einige Versicherer bilden keine
Alterrückstellungen.) Mit einem neuen Abschluss sind die Wartezeiten
der neuen Gesellschaft zu berücksichtigen. Die Wartezeiten sind in der
Regel 3 Monate. Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate. Sie gilt für
Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Trotz des neu zu errechnenden Eintrittsalter löhnt sich ein Wechsel mit
besseren Leistungen in vielen Fällen. Wenn ein günstiger Beitrag
unter Berücksichtung der gleichen oder besseren Leistungen unter dem
Strich dabei heraus kommt, kann ein Wechsel lohnenswert sein.
Was eine gute Krankenhauszusatzversicherung auszeichnet finden Sie
hier
Unterschiede gibt es viele, so z B. in den Erstattungssätzen der Gebührenordnung
und den Leistungen.
Wann kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?
In der Regel beträgt die Mindestlaufzeit einer Krankenhauszusatzversicherung
2-3 Jahre.
Bei manchen Versicherern ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Also
ist hier eine Kündigung der Krankenhausversicherung zum 31.12. des jeweiligen
Jahres möglich, unter Berücksichtigung der dreimonatigen Fristeinhaltung
und Mindestvertragslaufzeit der Krankenhauszusatzversicherung.
Andere Gesellschaften haben die Kündigung zu dem Termin in Ihren Bedingungen
vermerkt, in dessen Monat er begonnen hatte. Beispiel: der Beginn war der
01.05. und somit liegt der Kündigungstermin auch zum ersten 01.05. eines
jeweiligen Jahres immer unter Berücksichtigung der Mindestvertragslaufzeit(
Kündigung muss dem Versicherer bis zum 01.02. zugegangen sein) und der
dreimonatigen Fristeinhaltung zum Kündigungstermin.
Zusammenfassend ist erkennbar, dass eine Krankenhauszusatzversicherung immer
wieder auf ihre Leistungsfähigkeit und Preis überprüft werden
sollte. Dadurch, dass neue Anbieter mit Ihrer Vielfalt an Tarifen auf den
Markt drängen, kann sich ein Vergleich
lohnen. Wenn der bestehende Tarif folgende Merkmale aufweist kann ein Wechsel
unter der Berücksichtigung obiger Punkte sinnvoll sein.