Ich habe eine Frage zu der Klausel "mitversicherte fehlende Zähne":
Was bedeutet das? Denn wenn bereits bei Vertragsabschluss ein Zahn fehlt, wird der Zahnersatz dafür doch nicht übernommen. Was bedeutet dann mitversichert?
Danke Renate
Mitversicherung fehlender Zähne
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Re: Mitversicherung fehlender Zähne
Hallo Renate,
damit ich eine Antwort geben kann, brauche ich nochmal Deine Hilfe. Bei welchem Tarif steht diese Klausel so drin?
Ich kann dann den Wortlaut nachlesen und besser antworten.
Viele Grüße
Claudia
damit ich eine Antwort geben kann, brauche ich nochmal Deine Hilfe. Bei welchem Tarif steht diese Klausel so drin?
Ich kann dann den Wortlaut nachlesen und besser antworten.
Viele Grüße
Claudia
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- Claudia
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- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
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